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Haftungsansprüche aus Unfällen bei schlechter Ladungssicherung

 

Mögliche Haftungsansprüche aus Unfällen aufgrund mangelnder Ladungssicherung sind:

 

Bei Fremdschäden:
Haftung im Rahmen des § 823 BGB (Schadenersatz)

Bei Eigenschäden:
Es kann der § 254 BGB (Mitwirkendes Verschulden) greifen, was die eigenen Ansprüche an die Versicherung mindern kann

Bei Ladungsschäden:
Haftung bei Beschädigung der Ladung gemäß HGB

  Wenn Sie interessiert sind sprechen Sie mit unseren Mitarbeitern. Gerne erstellen wir ein Angebot unter Berücksichtigung der in Ihrem Unternehmen notwendigen Abläufe.
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