| Die Bezeichnung Zurrmittel ist ein
Sammelbegriff für Zurrgurte, Zurrketten und Zurrdrahtseile.
Die zur Ladungssicherung auf gewerblich genutzten Fahrzeugen
eingesetzten Zurrmittel sind nach dem Gerätesicherheitsgesetz
"technische Arbeitsmittel" und müssen damit
den allgemeinen Regeln der Technik sowie den Arbeitsschutz
und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
Geltende Regeln der Technik für die Herstellung
und den Gebrauch von Zurrmitteln sind:
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VDI
2701 für Zurrgurte - Kette und - Drahtseil |
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DIN
60 060 Teil 1 nur für Zurrgurte |
Es würde hier zu weit führen, detaillierte
Anforderungen und Beschreibungen der einzelnen Zurrmittelarten
abzugeben, die ohnehin nur für die Zurrmittel-Hersteller
von Interesse sein dürften. Auch auf die allgemeinen
Hinweise bezüglich Handhabung, Anwendung, Überwachung,
Prüfung, Ablegereife, Instandhaltung und Instandsetzung
muß hier verzichtet werden, bis auf einige Punkte,
die für den Anwender von wesentlicher Bedeutung sein
können. Hier zunächst Bemerkungen und Anforderungen,
die für alle drei Zurrmittelarten (Gurt, Kette, Seil)
Gültigkeit haben. Gemeinsame Anforderungen an alle
Zurrmittel.
Alle Zurrmittel müssen mit einem Kennzeichnungsetikett
versehen sein, aus dem u. a. hervorgehen:
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Hersteller |
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Fertigungsdatum
/ Prüfdatum (Monat/Jahr) |
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zulässige
Zugkraft (Höchstzugkraft) |
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Hinweis
"Nicht heben, nur zurren!" |
Zurrmittel sind entsprechend ihren Einsatzbedingungen
- falls erforderlich täglich - durch den Anwender zu
überprüfen.
Mindestens jedoch einmal jährlich sind
sie einer Sachkundigenprüfung zu unterziehen. |