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Unterweisung gem. Arbeitsschutzgesetz § 12 ArbSchG BGV A1 § 9 Betriebssicherheitsverordnung

 

Ebenso verpflichtet § 4 Abs. 2 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) und der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV § 9 den Unternehmer, seine Mitarbeiter vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung zu unterweisen.

Effizientes Unterweisungsmanagement mit der Interaktiven Unterweisung.

Mitarbeiter müssen aktiv unterwiesen werden, z.B. nach §12 Arbeitsschutzgesetz, §9 BetrSichV und §4 BGV A1 (Grundsätze der Prävention). Genau das ist das Ziel unserer Unterweisungssoftware. Das individuelle Erlernen der Inhalte am Bildschirm erhöht die Aufmerksamkeit und Konzentration jedes Einzelnen und fördert den Dialog zwischen Mitarbeitern. Die Erfolgskontrollen im Hinterkopf, richten die Teilnehmer ihre Aufmerksamkeit auf das Lernmaterial und beschäftigen sich intensiv mit dem Inhalt.

 

Wir führen für Sie die Unterweisung "vor Ort" in Ihrem Betrieb durch.

Die zu behandelnden Unterweisungsthemen ergeben sich aus den betrieblichen Gegebenheiten.

Allgemeine Themen bzw. Unterweisungsinhalte sind z.B.:

Rechte und Pflichten der Mitarbeiter
Verkehrssicherheit
Persönliche Schutzausrüstungen
Verhalten bei Unfällen
vorbeugende Brandschutzmaßnahmen und Verhalten im Brandfall
Erste Hilfe (Einrichtungen und Organisation)
Alkohol am Arbeitsplatz
Ordnung und Sauberkeit
arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, wie z.B. durch Über- und Unterforderung, psychische Belastungen, Organisation der Arbeitsabläufe


Betriebsspezifische Themen können z.B. sein:

Umgang mit Gefahrstoffen
Umgang mit Maschinen
Transportarbeiten
elektrische Betriebsmittel
Lärm
Schweißen und Schneiden
Anschlagen von Lasten
hochgelegene Arbeitsplätze
Hautschutz, Hautpflege, Hautreinigung

Unterweisung Beispiele:
 

Hochdruckreiniger, Hubarbeitsbühnen, Gabelstapler, Mitgänger-Flurförderzeuge, Ameise, Hubwagen, Arbeiten, umschlossenen Räumen, Einstieg in Schächte, Gefahrstoffverordnung, Kranführer, Hubarbeitsbühnen, Staplerfahrer, Ladungssicherheit, Arbeitssicherheit, Unterweisung, Mitarbeiter, Arbeitsschutz, Erstunterweisung, Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilung, Jahresuntwerweisung, Wiederholungsunterweisung, Arbeitsschutzgesetz, § 12 ArbSchG, BGV A1, Unterrichtung, § 9 BetrSichV, Gefährdungsart, Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Berufskrankheiten, Arbeitsanweisungen, Verbandbucheintragungen, betrieblichen Organisation, Arbeitssicherheitsorganisation, Einführung neuer Technologien, Arbeitsstoffe, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, persönlicher Schutzausrüstungen, Körperschutzmittel, Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsanleitungen, technischer Arbeitsmittel, Gefahrstoffe, Vermeidung der Gefährdungen.

 

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