Regalprüfer iPad App
Startseite | Kontakt | Impressum | Sitemap | Kundenportal | Suche
Arbeitssicherheit komplett - standortnah - flexibel
 
 
 
 
Unsere Info-Hotline:
0 18 05-96 81 42 (0,14 €)
Regalprüfer iPad App
Hier können Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot Betreuung DGUV Vorschrift 2 - Sicherheitsfachkräfte/
Sicherheitsfachkraft anfordern
 
 
 
Prüfung von Regalen
 

Die Regalprüfer iPad App –

Effiziente Regalprüfung & Dokumentation nach

DIN EN 15635 und BetrSichV

 

Die Regalprüfer iPad App – Effiziente Regalprüfung & Dokumentation nach DIN EN 15635 und BetrSichV
Noch nie war die Regalprüfung so einfach und effizient. Prüfprotokoll ausfüllen, Mängel per Foto dokumentieren und das Kundenprotokoll auf Knopfdruck exportieren – fertig.Einfach in Handhabung und Bedienung, transportabel und dennoch mit umfangreichen Funktionen ausgestattet.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Regalprüfer iPad App:

Effizienzsteigerung:Erstellen Sie alle notwendigen Prüf-Unterlagen direkt vor Ort mit dem iPad
Vereinfachte Arbeitsabläufe:Prüfung, Bildbericht & Dokumentation in einem Schritt
Zeitersparnis:Keine manuelles Erstellen der Kundendokumentation mehr
Qualitätssteigerung:Einheitliche Protokolle mit Ihrem Corporate Design (Firmenlogo)
Individualisierbar:Verwenden Sie eigene Textbausteine und Anmerkungen

Egal welche Art der Dokumentation Sie zur Regalprüfung benötigen z.B. Regalprüfprotokoll, Prüfprotokoll, Checkliste, Abnahmeprotokoll, Prüfbericht oder Abnahmeprotokoll. Die Regalprüfer iPad App macht es möglich.

Erfahren Sie mehr über die Funktionen der Regalprüfer App.
Laden Sie sich die App jetzt auf Ihr iPad und überzeugen Sie sich selbst.

Rechtsgrundlage für die Durchführung von Regal-Prüfungen durch den Regalprüfer bzw. Regalinspekteur

Die Rechtsgrundlage für die Durchführung von Prüfungen an technischen Arbeitsmitteln ist in Deutschland in der Betriebssicherheitsverordnung- BetrSichV- geregelt. Dies gilt auch für die Prüfung von Regalen bzw. Lagereinrichtungen durch den Regalprüfer bzw. Regalinspekteur.

Die Rechtsgrundlage ist nicht, wie verschiedentlich behauptet, die Europäische Norm DIN EN 15635. Die Norm DIN EN 15635 enthält neben benutzerbezogenen Aspekte jedoch Empfehlungen in Bezug auf Inspektion ( Regalprüfer bzw. Regalinspekteur ) und Schadensbeurteilung von Lagereinrichtungen bzw. Regalen.

Wird die Prüfung einer Lagereinrichtung – Regal - entsprechend den Vorgaben der DIN EN 15635 durchgeführt, ist davon auszugehen, dass dann die Forderungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt sind.

Einleitung der Prüfung

Die Prüfung technischen Arbeitsmittel ist immer vom Betreiber zu veranlassen.

Es liegt in seiner Verantwortung, wen er mit dieser Prüfung beauftragt. Hierbei hat er darauf zu achten, dass die ausgewählte Person als „befähigte Person“ im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung gilt.

Eine besondere Verantwortung obliegt dem Betreiber dann, wenn er im eigenen Betrieb tätige Personen - Regalprüfer bzw. Regalinspekteur - mit dieser Prüfung der Regale beauftragt.

Anforderungen an Regalprüfer / Regalinspekteur

Die Anforderungen an die als sogenannter Regalprüfer / Regalinspekteur befähigte Person sind in der Betriebssicherheitsverordnung und in der Norm DIN EN 15635 (Mai 2007) klar beschrieben.

Nach § 2 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung darf als „befähigte Person“ tätig werden, wer durch seine Berufsausbildung, seine Berufserfahrung und seine zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung des betreffenden Arbeitsmittels (hier: Regale ) verfügt. Sie haben bei der Prüfung nicht nur den augenblicklichen Zustand des Arbeitsmittels in Betracht zu ziehen. Sie müssen vielmehr auch beurteilen können, wie sich das Arbeitsmittel und seine Konstruktionsteile im späteren Betrieb unter betriebsmäßigen Bedingungen verhalten und wie sich Verschleiß, Alterung und dergleichen auf die Sicherheit auswirken können.

Wird eine förmliche Anerkennung von Regalprüfern gefordert?

Eine förmliche Anerkennung der Regalprüfer / Regalinspekteur bzw. der von ihnen durchgeführten Arbeiten durch irgendeinen Verband oder einer Institution/Behörde ist weder in der Betriebssicherheitsverordnung noch in der Norm DIN EN 15635 (Mai 2007) vorgesehen.Dennoch gibt es - speziell in Deutschland - Kreise, die gegenüber den Betreibern von Regalanlagen den Eindruck erwecken, dass nur die von ihnen ausgebildete Personen Regale prüfen dürften.Wer eine förmliche Anerkennung für Prüfer technischer Arbeitsmittel verlangt, verkennt den Geist der Europäischen Gemeinschaft. Diese fordert u. a. nicht nur den Abbau von Handelsbeschränkungen, sondern auch den freien Wettbewerb in Bezug auf Dienstleistungen.

Jeder Prüfer eines technischen Arbeitsmittels handelt in eigener Verantwortung.

Dieser Grundsatz gilt die Prüfung von Regalen, durch Regalprüfer / Regalinspekteur, in gleicher Weise wie bei wiederkehrenden Prüfungen von Gabelstaplern,Hebebühnen, Rolltoren, Regalbediengeräten, Feuerlöschern usw.

Bei keinem dieser Arbeitsmittel gibt es eine förmliche bzw. behördliche Anerkennung bzw. Zulassung.

   
zurück | Seitenanfang