Probleme bei der Umsetzung der
Vorgaben zum Sicherheitsdatenblatt:
Probleme sind bei der Umsetzung der Vorgaben zum Sicherheitsdatenblatt
und bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblätter vorhanden.
Diese äußern sich u.a. darin, dass bei der Umsetzung
der Gefahrstoffverordnung und der EU Arbeitsstoff-Richtlinie,
im Hinblick auf die Ermittlungs- und Überwachungspflichten,
der Gefährdungsbeurteilung sowie dem Ergreifen der erforderlichen
Arbeitsschutzmaßnahen, gerade die Klein- und Mittelbetriebe
Probleme haben, sich Informationen zu beschaffen über:
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gefährliche
Inhaltsstoffe und deren Einstufung |
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Freisetzung
bzw. Bildung von gefährlichen Stoffen bei der Verwendung
geeigneter Schutzmaßnahmen |
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Ersatzstoffe |
Die Höhe der zu erwartenden Exposition bei der
üblichen Verwendung und der resultierenden Einhaltung
/ Überschreitung von Grenzwerten. Häufig werden
Sicherheitsdatenblätter mit unkonkreten, unzureichenden
oder falschen Inhalten erstellt. Daneben gibt es Hinweise
zu klären, die strukturelle Probleme bei der Erstellung
von Sicherheitsdatenblätter im Hinblick auf Aufbau-
und Ablauforganisationen, bei der Festlegung der Verantwortlichkeiten,
fehlenden Informationen sowie einen mangelnden Informationsfluss
bei den Inverkehrbringern als Ursachen für unzureichende
Sicherheitsdatenblätter vermuten ließen.
Ziele:
Mit der Durchführung der Aktion wurden folgende Ziele
verfolgt:
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Die
Bedeutung von Sicherheitsdatenblättern als wichtiges
Instrumentarium des Arbeitsschutzes insbesondere in
Klein- und Mittelbetriebe hervorheben. |
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Den
Herstellern/Inverkehrbringern von Chemikalien die Bedeutung
der einzelnen Angaben im Sicherheitsdatenblatt für
den Kunden zu vermitteln, d.h. die Ersteller von Sicherheitsdatenblättern
zu sensibilisieren, diese im Hinblick auf den Arbeitsschutz
und die vom Arbeitgeber zu erstellende Gefährdungsbeurteilung
inhaltlich informativer, konkreter, praxisnäher
und aktueller für den Anwender zu gestalten. Empfehlungen
zu geben, zukünftig alle Angaben für die Gefährdungsbeurteilung
in das Sicherheitsdatenblatt aufzunehmen. |
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Gegebenenfalls
Betriebe für Untersuchungen zu einzelnen Schritten
der Gefährdungsbeurteilung zu gewinnen, wie z.B.
Prüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen,
Erarbeitung von verfahrens- und stoffspezifischen Kriterien
(VSK, nach TRGS 420), Angaben zur persönlichen
Schutzausrüstung (PSA)Die Betriebe von der Wichtigkeit
konkreter praxisgerechter Angaben, insbesondere PSA,
zu überzeugen. |
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Gute
Sicherheitsdatenblätter als Wettbewerbsfaktor hervorheben
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Vorschläge
für übersichtliche, verständliche und
praxisgerechte Sicherheits-datenblätter zu erstellen
(Verbesserungen im Technischen Regelwerk oder von gesetzlichen
Qualitätsvorgaben, z.B. Sachkunde für die
Ersteller) |
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die
Entwicklung von sicheren Produkten, für die die
Mindestmaßnahmen nach TRGS 500 ausreichend sind,
anregen. |
Wir haben eine langjährige Erfahrung
in der Auswertung der Sicherheitsdatenblätter sowie
in der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
am Arbeitsplatz.
Wir erstellen das Gefahrstoffverzeichnis und die zugehörige
Betriebsanweisungen für Arbeitsbereiche, in denen der
Gefahrstoff gehandhabt wird.
Wir erstellen für Sie individuelle Betriebsanweisungen
und führen für Sie die Unterrichtung und Unterweisung
der Beschäftigten durch. |