Sicherheitskonzepte gehören in das Pflichtenheft des Veranstalters
Die rechtlichen Forderungen nach Sicherheitskonzepten für Veranstaltungen sind auf Landes- und Bundesebene unterschiedlich geregelt. Der Betreiber / Veranstalter usw. hat im Einvernehmen mit den für Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörde insbesondere der Polizei, der Feuerwehr und den Rettungsdiensten, ein Sicherheitskonzept zu erstellen.
Beispiele: Für die Erstellung von Sicherheitskonzepten gibt es mehrere Ansätze
• Gesetzliche Grundlagen für Veranstaltungen
• Betreiberpflichten nach MVStättV
• höchstzulässige Besucherzahl ( Rettungswege, Sammelplätze etc.)
• Organisation und Koordination der Veranstaltung
• Besonderheiten z.B. in Theater, Arenen, Open-Air, Sportstadien etc.
• Kooperation mit Behörden
• Evakuierungsmaßnahmen
• Krisenmanagement
• Personaleinsatzkonzept
• Brandschutz
• Beschreibung der Versammlungsstätte, Theater, oder der Veranstaltung