Sicherheitskonzepte Verantwortung
Wann sind Sicherheitskonzepte erforderlich?
Erfordert es die Art der Veranstaltung, hat der Betreiber ein Sicherheitskonzept aufzustellen, Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättV, § 43 Sicherheitskonzept.
Beispiele:
Sicherheitskonzepte für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen, Konzerte, Shows, Events, Messen, Sport- Stadien -Veranstaltungen, Produktionen und Ausstellungen, Motorsportveranstaltungen, Massenveranstaltungen, Pop-Konzerte, Autorennen, Straßenrennen, Umzüge, Internationale Feste, Welt- oder Europameisterschaften, Olympiaden, Open-Air-Veranstaltungen, Shows in eigenen oder fremden Produktionsstätten, Spielshows, Galaveranstaltungen
Organisationsstruktur und Verantwortung:
Organisationsverantwortung
Auswahlverantwortung
Kontrollverantwortung
Fachverantwortung
Um welche Organisationsstruktur es sich auch handelt, die Gesamtverantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz richtet sich an alle, die im Entstehungsprozess von Veranstaltungen und Produktionen beteiligt sind, zum Beispiel: Unternehmer, Intendanten und Führungskräfte Verwaltungsleitung, Bürgermeister, Verantwortliche in der Kommune Schulleitung, Vorstand, Hallenbetreiber, Redakteure, Journalisten, Autoren, Regisseure und Szenenbildner Produktions- und Aufnahmeleiter technische Leitung, Bühnen- und Studiofachkräfte, Eventmanager
Sicherheitskonzept - Voraussetzung für deren Erfolg:
Das Sicherheitskonzept einer Veranstaltung oder Produktion ist die zentrale Voraussetzung für deren Erfolg. Hierzu zählen die Gefährdungsbeurteilung, sowie Risikoanalyse- und Bewertung. Mitwirkende und Besucher müssen davon ausgehen können, dass sie keinen besonderen Gefahren ausgesetzt werden.
Dokumentation Organisationsmaßnahmen:
Der Gesetzgeber schreibt die Dokumentation der durchgeführten Organisationsmaßnahmen vor. Zumindest Folgendes sollten Sie dokumentieren und nach den vorgegebenen Fristen aufbewahren:
• Pflichtenübertragungen
• Gefährdungsbeurteilungen und Umsetzung der Maßnahmen
• Durchgeführte Unterweisungen
• Durchgeführte Prüfungen und Wartungen
• Brandschutzordnung
• Abnahmeprotokolle bei Übergabe von Einrichtungen und Leistungen
• Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung (Vereinbarung/Berichte)
• Arbeitsmedizinische Vorsorge
• Lärmmessungen
• Gefahrstoffkataster
• Dienstpläne/Arbeitszeitnachweise
Nachbetrachtung/Wirksamkeitskontrolle:
Nach jeder Veranstaltung oder Produktion ist eine Nachbetrachtung/Wirksamkeitskontrolle durchzuführen. Dies hilft bei künftigen Planungen, Fehler zu vermeiden, Risiken besser einzuschätzen und den Ablauf weiter zu optimieren.
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