SiGeKo : Leistungen Planungsphase & Ausführungsphase, Erstellen von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
SiGeKo- Leistungen Planungsphase
- Architektonische Planung (Entwurfverfasser)
- Technische Planung (Sonderfachleute)
- Organisatorische Planung (z. B. bei der Planung der Bauzeit und beim Aufstellen der Baustellenordnung)
- Analyse der Vorplanung, Entwurfsplanung und Werkplanung auf Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekte, inkl. Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten
- Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans im Zuge des Planungsprozesses
- Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans im Zuge des Planungsprozesses
- Feststellen von Wechselwirkungen zu betrieblichen Tätigkeiten und Mitwirkung bei der Ausarbeitung der Baustellenordnung
- Mitwirken bei sicherheitstechnischen Vorüberlegungen zur Baustelleneinrichtung und Hinwirken auf Berücksichtigung zugehöriger Maßnahmen
- Hinwirken auf das Festlegen von Meldepflichten an den Koordinator in den Vertragsunterlagen
- Beratung hinsichtlich der Terminplanung bei der Festlegung angemessener Ausführungszeiträume für Maßnahmen im Rahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
- Hinwirken auf die Aufnahme des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und anderer sicherheitsrelevanter Elemente in die Planungs- und Ausschreibungsunterlagen
SiGeKo- Leistungen Ausführungsphase
• Laufende Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und der Baustellenordnung
• Hinwirken auf fortwährendes Erfassen der Firmen
• Achten auf Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen Tätigkeiten , gegenüber Dritten
• Betrachtung der Abstimmung der Baustelleneinrichtung der verschiedenen Unternehmen
• Klärung sicherheitsrelevanter Belange mit allen Auftragnehmern und ihren Subunternehmern vor Beginn ihrer Arbeiten (Arbeitsverfahren, Arbeitsablauf, Nachweise, Prüfzertifikate) und Organisieren der Zusammenarbeit der Arbeitgeber
• Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und Bekanntmachen aktualisierter Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne bei allen Beteiligten
• Mitwirkung bei der Fortschreibung des Bauablaufplans, soweit es die Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes betrifft
• Organisation und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und -besprechungen, dabei Achten auf sicherheitstechnische Einrichtungen und Schutzmaßnahmen sowie auf vertragsgemäße Ausführung der sicherheitstechnischen Leistungen aus dem Bauvertrag
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