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Stadionsicherheit

 

Weitere Themengebiete zu Stadionsicherheit:

  Gefährdungsbeurteilungen
  Prozesse dokumentieren
  Prüfungen
  Schutzausrüstungen
  Sportstätten sicher gestalten
  Unterstützung und Beratung
  Verantwortung festlegen
 

Sicheres und gesundheitsgerechtes Sporttreiben (Training, Wettkampf) und Arbeiten im Verein (zum Beispiel Büroarbeit, Grünpflege, Eigenbau) als Ziel in interne Vereinbarungen des Sportvereins aufnehmen (zum Beispiel in die Satzung oder in spezielle Leitlinien der Mitgliederversammlung).


Verantwortung des Vorstandes:

Verantwortlich für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten und beschäftigtenähnlich tätigen Mitglieder bei ihrer Tätigkeit im Verein ist der Vorstand als Vertreter der »juristischen Person« Sportverein e.V. (§ 3 ArbSchG, § 21 SGB VII, § 2 BGV A 1).

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