| |
Sportstätten und -geräte sowie
Arbeitsstätten und -mittel (zum Beispiel Sporthallen,
Absprungtrampoline, Werkstätten, Motorrasenmäher)
entsprechend den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilungen
auf ihren sicheren und gesundheitsgerechten Zustand hin prüfen. |