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Hier können Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot Betreuung DGUV Vorschrift 2 - Sicherheitsfachkräfte/
Sicherheitsfachkraft anfordern
 
 
 

Prozesse dokumentieren

  Maßnahmen zur Gewährleistung des sicheren und gesundheitsgerechten Vereinsbetriebes dokumentieren. Die Dokumentation versetzt den Vorstand in die Lage, jederzeit (zum Beispiel nach einem Unfall) nachweisen zu können, welche Maßnahmen er getroffen hat.
 

Dokumentation aufbauen:
Aufgrund staatlicher und berufsgenossenschaftlicher Arbeitsschutzbestimmungen ist der Vorstand in bestimmten Fällen verpflichtet, die von ihm ergriffenen Maßnahmen zu dokumentieren; in anderen Fällen ist eine Dokumentation zwar nicht ausdrücklich gefordert, aber sinnvoll.

Pflichtenübertragungen (§ 13 BGV A 1)
Gefährdungsbeurteilungen (§ 6 ArbSchG, § 3 BGV A 1)
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Vorsorgekartei ( § 11 BGV A 4)
Unterweisungen (§ 4 BGV A 1)
Betriebsanweisungen ( § 9 BetrSichV, § 20 GefStoffV)
Aufzeichnungen von Prüfungen von Arbeitsmitteln ( § 11 BetrSichV)
Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ( § 5 BGV A 2)
Erste-Hilfe-Leistungen (§ 24 BGV A 1)
Bestellung von Sicherheitsbeauftragten
Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten ( §§ 2, 5 ASiG)
Berichte der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes ( § 4 BGV A 6, § 4 BGV A 7)

Unterweisen:
Alle Personen, die am Vereinsbetrieb teilnehmen, regelmäßig über die Organisation der Ersten Hilfe und des Brandschutzes informieren (zum Beispiel durch Aushänge in den Sport- und Arbeitsstätten).
  Fordern Sie noch heute unser unverbindliches Angebot an.
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