| Dokumentation aufbauen:
Aufgrund staatlicher und berufsgenossenschaftlicher Arbeitsschutzbestimmungen
ist der Vorstand in bestimmten Fällen verpflichtet,
die von ihm ergriffenen Maßnahmen zu dokumentieren;
in anderen Fällen ist eine Dokumentation zwar nicht
ausdrücklich gefordert, aber sinnvoll.
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Pflichtenübertragungen
(§ 13 BGV A 1) |
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Gefährdungsbeurteilungen
(§ 6 ArbSchG, § 3 BGV A 1) |
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Arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen, Vorsorgekartei ( § 11 BGV
A 4) |
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Unterweisungen
(§ 4 BGV A 1) |
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Betriebsanweisungen
( § 9 BetrSichV, § 20 GefStoffV) |
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Aufzeichnungen
von Prüfungen von Arbeitsmitteln ( § 11 BetrSichV)
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Prüfungen
von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ( §
5 BGV A 2) |
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Erste-Hilfe-Leistungen
(§ 24 BGV A 1) |
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Bestellung
von Sicherheitsbeauftragten |
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Bestellung
von Fachkräften für Arbeitssicherheit und
Betriebsärzten ( §§ 2, 5 ASiG) |
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Berichte
der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes
( § 4 BGV A 6, § 4 BGV A 7) |
Unterweisen:
Alle Personen, die am Vereinsbetrieb teilnehmen, regelmäßig
über die Organisation der Ersten Hilfe und des Brandschutzes
informieren (zum Beispiel durch Aushänge in den Sport-
und Arbeitsstätten). |