Welche Maßnahmen müssen durch den Arbeitgeber unabhängig von der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ergriffen werden?
In der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel sind Maßnahmen beschrieben, die für den gesamten Zeitraum der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gelten. Diese Maßnahmen gelten unabhängig von der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.
Der Arbeitgeber hat insbesondere Maßnahmen zu ergreifen, die der Kontaktreduzierung dienen und bei notwendigen Kontakten die Beschäftigten besser schützen sowie die Konzentration an luftgetragenen Viren in der Arbeitsumgebung soweit wie möglich verringern. Geeignete Maßnahmen hierfür sind beispielsweise :
• die Einhaltung der Abstandsregel,
• die Trennung der Atembereiche durch technische Maßnahmen,
• die Nutzung von Fernkontakten,
• die verstärkte Lüftung,
• die Isolierung Erkrankter,
• Zutrittskontrollen und -reduzierung,
• Prüfung des Angebots von Homeoffice
• eine intensivierte Oberflächenreinigung und
• zusätzliche Handhygiene.
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