Gefährdungsbeurteilung COVID-19, SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard
Hygienemaßnahmen und auf deren konsequente Umsetzung zur Unterbrechung von Infektionsketten kann nicht deutlich genug hingewiesen werden. Die Maßnahmen schützen Beschäftigte und Kunden gleichermaßen.
Infektion mit dem SARS-CoV-2 (Corona-Virus) durch infizierte
• Kolleginnen / Kollegen
• betriebsfremde Personen (Lieferanten, Fremdfirmenmitarbeiter)
• Kunden / Gäste
Konflikte zwischen Beschäftigten oder mit Kunden, wenn die erforderlichen Maßnahmen (z. B. Abstand halten, Hygienemaßnahmen) nicht eingehalten werden.
Psychische Belastung von Beschäftigten durch die Angst, sich bei der Arbeit mit dem Corona-Virus zu infizieren
Im Anschluss an die Ermittlung der Gefährdungen kann eine Risikobewertung hilfreich sein, beispielsweise um den Umfang und die Dringlichkeit der zu treffenden Maßnahmen besser einschätzen zu können.
Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG bzw. ,
Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV)
Arbeitsstätten (ArbStättV)
Betriebssicherheit (BetrSichV)
Biologische Arbeitsstoffe (BioStoffV)
Gefahrstoffe (GefahrStoffV)
(Explosionsschutzdokument).
Lärm und Vibrationen (LärmVibration ArbSchV)
Lastenhandhabung (LasthandhabV)
Wir haben mit unserem Partner Secumundi in der EHS App - Effizientes, mobiles Arbeiten mit automatischer Dokumentation spezielle Gefährdungs- und Belastungskataloge entwickelt, nach denen die Gefährdungen standardisiert ermittelt und bewertet werden.
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