Diese SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel konkretisiert auf der Grundlage des ArbSchG und der Verordnungen zum ArbSchG (Arbeitsschutzverordnungen) den SARS-CoV-2- Arbeitsschutzstandard des BMAS [1].
Ziel dieser Regel ist es, die Gesundheit der Beschäftigten in der Zeit der SARS-CoV-2- Epidemie durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes wirkungsvoll zu schützen.
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