Schutzmaßnahmen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
Die 17 Punkte des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards („C-ASS“) des BMAS werden auf Grundlage des Stands der Technik, Arbeitsmedizin, Hygiene und sonstiger gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse sowie des staatlichen Regelwerks konkretisiert. Die 14 übergreifenden Punkte („C-ASS“ 1-3, 6-16) sind im Abschnitt Schutzmaßnahmen, die Ausführungen für Baustellen, Land- und Forstwirtschaft, Außen- und Lieferdienste, Transporte und Fahrten innerhalb des Betriebes, öffentlichen Verkehr sowie Unterkünfte („C-ASS“ 4 und 5) sind im Anhang und die Ausführungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge („C-ASS“ 17) in Abschnitt 5 beschrieben.
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