Coronavirus-Pandemie: Gefährdungsbeurteilung ergänzen
Mit dem „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 16. April 2020 einen bundesweit einheitlichen Mindeststandard für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festgelegt.siehe :Ziffer III. Umsetzung und Anpassung des gemeinsamen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards.
Wegen der Ausbreitung des Coronavirus ist die Gefährdungsbeurteilung zu ergänzen.
Wir unterstützen Sie die Schutzmaßnahmen vor dem Coronavirus praxisnah und alltagstauglich umsetzen können.
Welche Anforderungen sind mit Blick auf „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung zu erfüllen?
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