Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber hat die Beschäftigten nach § 12 Arbeitsschutzgesetz vor Aufnahme der Tätigkeit im Homeoffice zu unterweisen. :
● Regelungen zu Arbeitszeiten und Erreichbarkeit, mit Angaben zu einzuhaltenden Arbeitszeiten, Arbeits- und Ruhepausen, Ansprechpartner (z. B. Fragen zur Arbeitssicherheit oder zu besonderen Situationen)
● Hinweise zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung und Nutzung der bereitgestellten Arbeitsmittel (z. B. Positionierung von Bildschirm, Tastatur und Maus)
● Hinweise zur ergonomischen Sitzhaltung und zum dynamischen Sitzen (häufig wechselnde Sitzpositionen )
Wir führen die gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen durch:
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