Arbeitsstätten
Die Arbeitsstättenverordnung dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten, worunter auch Baustellen fallen. Technischen Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln - ASR) geben dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder :
• ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten"
• ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen"
• ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"
• ASR A1.5/1,2 "Fußböden"
• ASR A1.6 "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände"
• ASR A1.7 "Türen und Tore"
• ASR A1.8 "Verkehrswege"
• ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen,
• ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"
• ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan"
• ASR A3.4 "Beleuchtung"
• ASR A3.4/3 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme"
• ASR A3.5 "Raumtemperatur"
• ASR A3.6 "Lüftung"
• ASR A4.1 "Sanitärräume"
• ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume"
• ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe"
• ASR A4.4 "Unterkünfte"
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