Arbeitsunfall § 8-Siebtes Buch Sozialgesetzbuch –
Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.
Unfall melden
Melden Sie Unfälle bitte so schnell wie möglich, damit wir uns um die medizinische Behandlung kümmern können. Meldepflichtig sind Unfälle, die tödlich verlaufen sind oder zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen geführt haben (§ 193 Abs. 1 SGB VII).
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