Einheitlicher Arbeitsschutz gegen das Coronavirus
Ihre Betreuung, gemäß: DGUV Vorschrift 2 – Unfallverhütungsvorschrift, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG, ist selbstverständlich wie gewohnt verfügbar:
Allgemeine Corona-Hinweise in Fremdsprachen - Märkischer Kreis
Erstellen, Aktualisieren von Pandemie- oder Notfallplänen
Gefährdungsbeurteilungen Pandemie, Coronavirus, Homeoffice
Interaktive Unterweisungen Ihrer Mitarbeitern
Telefon oder per Videokonferenz Begehungen, Arbeitsausschuss-Sitzungen oder betriebsärztliche Beratung.
Bundesarbeitsminister Heil hat daher am 16.4.2020 den Arbeitsschutzstandard COVID 19 vorgestellt.
Die Bundesregierung empfiehlt daher einen neuen Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 mit folgenden Eckpunkten:
• Arbeiten in der Pandemie - mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
• Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorität, wenn es um Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie geht.
• Dem Arbeitsschutz kommt dabei eine zentrale Rolle zu.
• Arbeitsschutzexperten einbinden, Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge ausweiten!
• Abläufe werden so organisiert, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben!
• Zusätzliche Hygienemaßnahmen treffen!
• Arbeitsmedizinische Vorsorge nutzen; Risikogruppen besonders schützen!
• Betriebliche Beiträge zur Pandemievorsorge sicherstellen!
• Aktive Kommunikation rund um den Grundsatz "Gesundheit geht vor!"