Interaktive Unterweisungen zum Thema Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin
Sie müssen Ihre (neuen) Mitarbeiter über Arbeitssicherheit / Arbeitsmedizin unterweisen?
Mit einer interaktiven Unterweisung sparen Sie nicht nur Zeit und Kosten, sondern fordern jeden Mitarbeiter und schaffen einen einheitlichen Wissenstand.
Mitarbeiter müssen aktiv unterwiesen werden, z.B. nach:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Baustellenverordnung (BaustellV)
Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
Biostoffverordnung (BioStoffV)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
„Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift1)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV)