Die Pflicht zur Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen ist in den §§5, 6 des Arbeitsschutzgesetzes und in Verordnungen, z.B. in der Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung und anderen sowie in der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) festgeschrieben.
Verantwortlich für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist grundsätzlich die Unternehmensleitung. Sie kann diese Aufgabe delegieren, zum Beispiel an Führungskräfte des Unternehmens, bleibt jedoch für die korrekte Durchführung und wirksame Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen verantwortlich.
Verantwortlich für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist grundsätzlich die Unternehmensleitung. Sie kann diese Aufgabe delegieren, zum Beispiel an Führungskräfte des Unternehmens, bleibt jedoch für die korrekte Durchführung und wirksame Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen verantwortlich.
Die Software ist das Instrument, welches Sie bei der Erstellung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung unterstützt.
Sie beinhaltet alle bisher erschienen Gefährdungskataloge mit den dazu passenden Schutzmaßnahmen.