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Unterschied zwischen Sicherheitsbeauftragten und Fachkräften für Arbeitssicherheit |
Oft werden die Begriffe Fachkraft für Arbeitssicherheit – früher Sicherheitsfachkraft - und Sicherheitsbeauftragter verwechselt.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit wird aufgrund
des Arbeitssicherheitsgesetzes und der Unfallverhütungsvorschrift BGV
A2 bestellt und muss berufliche und fachliche Voraussetzungen vorweisen.
Sie hat weit reichende, durch Gesetz und Unfallverhütungsvorschriften
festgelegte Aufgaben und ist im Betrieb ausschließlich in Sachen Sicherheit
und Gesundheit tätig.
Betriebe, die dafür keine volle Stelle besetzen, werden von einer externen
Fachkraft betreut.
Der Sicherheitsbeauftragte ist immer ein Mitarbeiter aus dem Betrieb – zum Beispiel ein Fertigungsmitarbeiter. Er übt seine Tätigkeit wie die anderen Kollegen aus und ist nicht hauptsächlich mit Sicherheit und Gesundheit beschäftigt. Diese Aufgabe übernimmt er zusätzlich und ehrenamtlich. Dazu wird er durch zusätzliche Qualifikation z.B. Schulung bei uns und entsprechende Entlastung von seiner Haupttätigkeit befähigt.
Ingenieurbüro Dipl. H. Harald Diemer
Infos zum Thema »Arbeitssicherheit«