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Psychische Belastung und
Beanspruchung im Arbeitsleben
- Warum befasst sich ein gesetzlicher Unfallversicherungsträger
mit psychischer Belastung und Beanspruchung?
- Was genau kann man unter psychischer Belastung und Beanspruchung
verstehen?
- Was sind konkrete Beispiele für psychische Belastungen am
Arbeitsplatz?
- Welche Möglichkeiten gibt es für die betriebliche Praxis?
1. Warum befasst sich ein gesetzlicher Unfallversicherungsträger
mit psychischer Belastung und Beanspruchung?
Stress, Mobbing, Burnout - die Schlagworte sind in aller Munde.
Dass psychische Belastung zu massiven Problemen führen kann,
ist bekannt. Warum aber soll sich ein gesetzlicher Unfallversicherungsträger
mit psychischer Belastung befassen? Dafür gibt es verschiedene
Gründe:
Im modernen Arbeitsleben sind vielfältige Veränderungen
im Gange, die auch veränderte Anforderungen an die berufstätigen
Menschen stellen. Sei es durch neue Technologien wie die immer weiter
verbreitete Bildschirmarbeit, sei es durch neue Arbeits- und Organisationsformen,
die unter anderem mehr Teamarbeit erfordern, sei es durch den Zwang
zur Produktivitätssteigerung oder die zunehmende Globalisierung
- die Anforderungen und damit auch die Formen der Belastung ändern
sich mit großer Geschwindigkeit.
Dass psychische Belastungsfaktoren negative Auswirkungen auf die
Konzentrations- und Leistungsfähigkeit, sowie auf die geistige
und körperliche Gesundheit haben können, ist durch viele
arbeitspsychologische Studien gesichert. Des weiteren besteht unter
psychischer Belastung erhöhte Unfallgefahr - dies gilt sowohl
für Überforderungs- als auch für Unterforderungssituationen.
Viele Betroffene versuchen außerdem, psychische Belastungen
durch gesundheitsschädigende Verhaltensweisen wie erhöhten
Zigaretten- und Alkoholkonsum, oder durch Medikamentenmissbrauch
zu bewältigen. Schließlich verursachen die Auswirkungen
psychischer Belastungen im Arbeitsleben auch immense finanzielle
Schäden, die pro Jahr auf mehrfache Milliardenhöhe geschätzt
werden.
Die Gesetzgebung hat auf die verstärkt auftretende Gefährdung
durch psychische Belastungsfaktoren reagiert. So thematisiert das
Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich psychische Faktoren. Und im
siebten Buches zur Sozialgesetzgebung findet sich der sehr weit
gefasste Präventionsauftrag an die gesetzlichen Unfallversicherungsträger,
der ausdrücklich gebietet, "mit allen geeigneten Mitteln
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte
Gesundheitsgefahren zu verhüten."
Um der Herausforderung durch diesen weit gefassten Auftrag gerecht
zu werden, hat die Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen zahlreiche
Neueinstellungen vorgenommen. Die Präventionsabteilung wurde
durch ein interdisziplinäres Team neu aufgebaut. Neben Ingenieuren
verschiedener Fachrichtungen arbeiten dort nun auch eine Gesundheitswissenschaftlerin,
eine Sportpädagogin, eine Sozialpädagogin und ein Psychologe,
um den weit gefassten Präventionsauftrag so erfolgreich wie
möglich zu erfüllen.
2. Was genau kann man unter psychischer Belastung und Beanspruchung
verstehen?
In den Arbeitswissenschaften sowie auch in der deutschen und europäischen
Normungsarbeit, hat man sich auf einen einheitlichen Sprachgebrauch
geeinigt, der zum Teil vom Alltagsverständnis abweicht. Unter
psychischer Belastung wird dabei "die Gesamtheit aller erfassbaren
Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und
psychisch auf ihn einwirken", verstanden. Psychische Beanspruchung
wird definiert als "die individuelle, zeitlich unmittelbare
und nicht langfristige Auswirkung der psychischen Belastung im Menschen
in Abhängigkeit von seinen individuellen Voraussetzungen und
seinem Zustand".
Am Beispiel des Stresserlebens wird jedoch klar, dass das klassische,
aus Ergonomie und Arbeitsmedizin bekannte Belastungs-Beanspruchungsmodell
nicht linear gleichsam als "Einbahnstraße" verstanden
werden kann. Durch Bewältigungsversuche kann es zu einer Rückwirkung
des betroffenen Individuums direkt auf die Belastungsfaktoren kommen.
Dies zeigt wie wichtig es ist, den gesamten Prozess inklusive der
Wechselwirkungen zu berücksichtigen. Auf diesem Gebiet besteht
nach wie vor großer Forschungsbedarf für die Arbeitswissenschaften.
3. Was sind konkrete Beispiele für psychische Belastungen
am Arbeitsplatz?
In arbeitspsychologischen Untersuchungen haben sich verschiedene
gesundheits- und sicherheitskritische Tätigkeitsmerkmale herauskristallisiert
(vgl. Richter 1998):
- Informationsmangel bzw. Informationsüberflutung
- Hindernisse oder Erschwerungen bei der Informationsaufnahme
- Behinderungen von Bewegungsabläufen
- Häufige Tätigkeitsunterbrechungen durch andere Personen
oder das Telefon
- Häufige Funktionsstörungen der Arbeitsmittel bzw. der
Software
- Widersprüchliche Arbeitsaufgaben (z.B. bei tätigkeitswirksamen
Rollenkonflikten)
- Kommunikations- oder Kooperationsbarrieren
- Arbeiten unter Zeitdruck
- Aufgaben geringen Umfangs
- Qualifikationsdefizite
Der mit einem oder mehreren der hier aufgezählten psychischen
Belastungsfaktoren konfrontierte Mensch wird psychisch beansprucht.
Dies geschieht in Abhängigkeit von seinen Persönlichkeitsmerkmalen
bzw. Fähigkeiten, Einschätzungen, Bewertungen und Bewältigungsversuchen.
In der Arbeitspsychologie besonders gut erforschte Beanspruchungsfolgen
sind Stress, psychische Ermüdung, Monotonie und psychische
Sättigung.
Folgen der Beanspruchung müssen jedoch nicht unbedingt negativ
sein - durch Aufwärm- und Aktivierungseffekte sowie längerfristig
durch Lernen und Weiterentwicklung können durchaus auch positive
Folgen auftreten. Für Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
bzw. der Gesundheitsförderung hat dies zur Folge, dass es auch
aus Gründen der Persönlichkeitsförderlichkeit nicht
darum gehen kann, Belastung bzw. Beanspruchung generell zu minimieren.
Stattdessen sollten durch Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
möglichst optimale Formen der Beanspruchung erzielt werden.
4. Welche Möglichkeiten gibt es für die betriebliche
Praxis?
Die Arbeitspsychologie bietet eine Vielzahl von wissenschaftlich
abgesicherten Instrumentarien zur Arbeitsanalyse bzw. auch zur Bestimmung
psychischer Belastung und Beanspruchung bei Arbeitstätigkeiten.
Diese Verfahren sind jedoch oftmals recht kompliziert, so dass sie
nur durch Psychologen oder nach längerer Schulung durchgeführt
werden können. Deswegen hat es Bemühungen gegeben, weniger
komplizierte Verfahren zu entwickeln, die aber dennoch auf wissenschaftlichen
Erkenntnissen basieren.
Wichtig ist jedoch, dass dies im Einvernehmen mit den Beteiligten
geschieht. Die Beschäftigten in Analyse, Bewertung und Gestaltung
einzubeziehen, kann per se schon belastungsreduzierend wirken und
ist entscheidend für die Akzeptanz des gesamten Vorgehens.
Roland Portuné, LUK NRW
http://www.diemer-ing.de/arbeitsmedizin/index.html
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