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SEMINAR : Regalprüfer/Regalinspekteur
Ausbildung zum Regalprüfer/Regalinspekteur als befähigte
Person zur Prüfung von Regalanlagen
Regalanlagen sowie deren Einrichtungen gelten als Arbeitsmittel
im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Daher muss
gemäß § 3 BetrSichV der Arbeitgeber auch für Regalanlagen
eine Gefährdungsbeurteilung erstellen (lassen) und gemäß
§ 10 entsprechend den ermittelten Fristen die Regalanlage durch
eine befähigte Person überprüfen lassen.
Die DIN EN 15 635 differenziert hier zwischen der wöchentlich
durchzuführenden Inspektion und der sogenannten Experteninspektion,
die in Abständen längstens 12 Monaten von einer fachkundigen
Person (Regalprüfer/Regalinspekteur) durchgeführt werden
muss.
Für die Experteninspektion sind spezielle Fachkenntnisse
erforderlich, über die nur Personen verfügen, die auf
der Grundlage der DIN EN 15635 ausgebildet wurden und darüber
einen Prüfnachweis vorlegen können.
Dies ist bei den von uns ausgebildeten Regalprüfer
/Regalinspekteure der Fall. Die Teilnehmer erwerben die Qualifizierung
als befähigte Person für die Prüfung von Regalanlagen.
Zertifikat gemäß gesetzlicher Anforderungen
Hier geht es zur Anmeldung: Neu in unser Angebot: Einfach in Handhabung und Bedienung, transportabel und dennoch
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http://www.diemer-ing.de/arbeitssicherheit/regalinspektion.html Unter Folgendem Link erfahren Sie dazu, warum Regale zu prüfen sind http://www.diemer-ing.de/newsletter/2008-04/regale_pruefen.html Unter folgendem Link finden Sie mehr über die Ausbildung zum Regalprüfer / Regalinspektor als befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen http://www.diemer-ing.de/seminare/as_09_12.htm |
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