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Informationen zur Regalprüfung Rechtsgrundlage für die Durchführung von Regal-Prüfungen
Die
Rechtsgrundlage für die Durchführung von Prüfungen an technischen
Arbeitsmitteln ist in Deutschland die Betriebssicherheitsverordnung.
Dies gilt auch für Regale bzw. Lagereinrichtungen. Die Rechtsgrundlage
ist nicht die Europäische Norm DIN EN 15635, wie verschiedentlich
behauptet!
Einleitung der Prüfung Die
Prüfung technischer Arbeitsmittel ist immer vom Betreiber zu veranlassen.
Es liegt in seiner Verantwortung, wen er mit dieser Arbeit beauftrag.
Hierbei hat er darauf zu achten, dass die ausgewählte Person als
"befähigte Person" im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung gilt.
Anforderungen an Regalprüfer
Die Anforderungen an die als sogenannter Regalprüfer/Regalinspektor
tätigen Personen sind in der Betriebssicherheitsverordnung und in
der europäischen Norm DIN EN 15635 klar beschrieben. Nach § 2 Abs.
7 der Betriebssicherheitsverordnung kann als "befähigte Person"
tätig werden, wer durch seine Berufsausbildung, seine Berufserfahrung
und seine zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen
Fachkenntnisse zur Prüfung des betreffenden Arbeitsmittels (hier:
Regal) verfügt.
Wird eine förmliche Anerkennung von Regalprüfern gefordert?
Eine förmliche Anerkennung der Regalprüfer/Regalinspektoren bzw.
der von ihnen durchgeführten Arbeiten durch irgendeinen Verband
oder einer Institution/Behörde ist weder in der Betriebssicherheitsverordnung
noch in der Norm DIN EN 15635 vorgesehen. Infolge dessen gibt es
auch keine Zertifizierung bzw. Zulassung für Stellen, die Regalprüfer
ausbilden.
Was ist an Regalen zu prüfen?
Was an Regalen geprüft werden muss, ist in der DIN EN 15635 genau
beschrieben. Darüber hinaus muss, entsprechend den Bestimmungen
des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes, der Regal-Hersteller
dem Verwender alle erforderlichen Informationen geben, damit dieser
die Gefahren, die ohne entsprechende Hinweise nicht unmittelbar
erkennbar sind, beurteilen und sich so dagegen schützen kann.
Neu : Einfach in Handhabung und Bedienung, transportabel und dennoch mit umfangreichen Funktionen ausgestattet. Profitieren Sie von den Vorteilen der Regalprüfer iPad App !!! Dürfen auch automatische Hochregalanlagen geprüft werden?
Grundsätzlich können Regalanlagen sowohl von manuell gesteuerten
Flurförderzeugen wie auch von vollautomatisch gesteuerten Regalbediengeräten
bedient werden. Spezielle Anforderungen, die bei der Prüfung von
automatischen und Hochregalanlagen zu beachten sind, werden in der
DIN EN 15635 in Ziffer 9.4.3. |
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