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Betriebliche Gesundheitsförderung steuerfrei – bis zu 500 Euro im Jahr.




Gesundheit lohnt sich immer – jetzt doppelt:

Ab 2009 ist Gesundheitsförderung steuerfrei.

Bislang ist betriebliche Gesundheitsförderung als geldwerter Vorteil in bestimmten Fällen steuerpflichtig.

In Zukunft sind Angebote des Arbeitgebers wie Rückenschule

steuerfrei – bis zu 500 Euro im Jahr.

Mit weniger Bürokratie: Aufwändige Einzelprüfungen entfallen.


Mehr: http://www.bmg.bund.de/nn_1168278/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/B/Glossar-Betriebliche-Gesundheitsf_C3_B6rderung/Jahressteuergesetz-2009.html?__nnn=true

Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung

Betriebliche Gesundheitsförderung :

Mit dem Jahressteuergesetz 2009 sollen die Prävention und die betriebliche Gesundheitsförderung gestärkt werden. Leistungen des Arbeitgebers, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessern, sollen bis zu einem Betrag von 500 Euro grundsätzlich von der Steuer freigestellt werden. Das können externe Kurse oder betriebliche Angebote wie Rückenschulungen sein.


Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Rolf Schwanitz:

"Die Neuregelung stellt eine echte Verbesserung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber dar. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern künftig gesundheitsfördernde Maßnahmen anbieten, die bis zu einem Betrag von 500 Euro steuerfrei bleiben.

Das ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und zur Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung. Außerdem wird Bürokratie abgebaut."

Denn aufwendige Einzelfall-Prüfungen entfallen.

Liegt eine Präventionsleistung des Arbeitgebers unter

500 Euro im Jahr, muss in der Regel nicht mehr – wie bisher – streng geprüft werden, ob die Präventionsmaßnahme zum Arbeitslohn zählt oder nicht.

Die geförderten Maßnahmen müssen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des SGB V entsprechen.

Damit fallen unter die Steuerbefreiung insbesondere Leistungen, die im Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen genannt sind.

Das Jahressteuergesetz ist vom Kabinett beschlossen worden und soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Betriebliche Gesundheitsförderung

...eine gewinnbringende Ergänzung zum Arbeitsschutz.

Beispiel:

Rückenpraevention

Mehr als zwei Drittel der Bundesbürger litten in den letzten zwölf Monaten unter Rückenbeschwerden. Dies entspricht einer Zunahme dieser Beschwerden um 28 Prozent im Vergleich zu 1998. Besonders auffällig ist, dass sich der Anteil der 14- bis 29-Jährigen in den letzten sechs Jahren fast verdoppelt hat. Erkrankungen der Wirbelsäule sind demzufolge auch die häufigste Ursache für krankheitsbedingte Fehlzeiten in Deutschland. Der Anteil der Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund von Wirbelsäulenerkrankungen beträgt in Unternehmen zwischen 20 und 30 Prozent.

Was sind die Gründe?

Neben dem altersbedingten Verschleiß der Wirbelsäule sind vor allem ungünstige Körperhaltungen sowie stark rückenbelastende Bewegungen mögliche Auslöser für Rückenschmerzen.
Aber auch psychsiche Belastungen, vor allem Stress, können Rückenbeschwerden auslösen.
Mit einem Arbeitsplatz-Check "Gesunder Rücken" spüren wir mögliche gesundheitliche Gefährdungen Arbeitsplatz auf und beraten Sie.

Betriebliche Gesundheitsförderung, eine gewinnbringende Ergänzung zum Arbeitsschutz:

Vorteile für das Unternehmen:

Erhöhung der Personalverfügbarkeit

Senkung des Krankenstandes

Optimierung der Produktivität

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

Verbesserung des Unternehmensimages

Steigerung der Motivation der Mitarbeiter


Vorteile für die Mitarbeiter:

Verringerung von Belastungen

Besserer Umgang mit Arbeitsanforderungen

Verbesserung des Gesundheitszustandes

Erhaltung/Zunahme der eigenen Leistungsfähigkeit

Steigerung des Wohlbefindens und der Arbeitszufriedenheit

Optimierung des Betriebsklimas

Fordern Sie noch heute ein kostenloses und unverbindliches Angebot an.
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