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Warum ist eine Ausbildung zum Regalprüfer / Regalinspekteur als befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen notwendig ?


Beispiel:
Regaleinsturz in Queis bei Halle, Januar 2008
Ein Gabelstapler rammte die Stütze eines Hochregals 2000-3000 Tonnen Papier stürzten herunter und begraben 5 Personen unter sich. 2 Personen sterben.

Regale prüfen – warum?
Um Unfälle, Einstürze u.ä. zu verhüten.


Die Rechtsgrundlage für die Durchführung von Prüfungen an technischen Arbeitsmitteln ist in Deutschland in der Betriebssicherheitsverordnung- BetrSichV- geregelt. Dies gilt auch für die Prüfung von Regalen bzw. Lagereinrichtungen durch den Regalprüfer bzw. Regalinspekteur. Die Rechtsgrundlage ist nicht, wie verschiedentlich behauptet, die Europäische Norm DIN EN 15635, die derzeit als Entwurf vom Mai 2007 vorliegt. Die Norm DIN EN 15635 enthält neben benutzerbezogenen Aspekte jedoch Empfehlungen in Bezug auf Inspektion ( Regalprüfer bzw. Regalinspekteur ) und Schadensbeurteilung von Lagereinrichtungen bzw. Regalen. Wird die Prüfung einer Lagereinrichtung – Regal - entsprechend den Vorgaben der DIN EN 15635 durchgeführt, ist davon auszugehen, dass dann die Forderungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt sind.

Einleitung der Prüfung
Die Prüfung technischen Arbeitsmittel ist immer vom Betreiber zu veranlassen. Es liegt in seiner Verantwortung, wen er mit dieser Prüfung beauftragt. Hierbei hat er darauf zu achten, dass die ausgewählte Person als „befähigte Person“ im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung gilt. Eine besondere Verantwortung obliegt dem Betreiber dann, wenn er im eigenen Betrieb tätige Personen - Regalprüfer bzw. Regalinspekteur - mit dieser Prüfung der Regale beauftragt . Anforderungen an Regalprüfer / Regalinspekteur Die Anforderungen an die als sogenannter Regalprüfer / Regalinspekteur befähigte Person sind in der Betriebssicherheitsverordnung und in der als Entwurf vorliegenden Norm DIN EN 15635 (Mai 2007) klar beschrieben.
Nach § 2 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung darf als „befähigte Person“ tätig werden, wer durch seine Berufsausbildung, seine Berufserfahrung und seine zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung des betreffenden Arbeitsmittels ( hier: Regale ) verfügt. Allgemein gilt, dass als Prüfer ( Regalprüfer / Regalinspekteur ) kann tätig werden, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem betreffenden Sachgebiet hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z.B. Gerätesicherheitsgesetz, Maschinenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung), Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen) soweit vertraut ist, um den arbeitssicheren Zustand des betreffenden Arbeitsmittels beurteilen und dokumentieren zu können.
Die als Regalprüfer / Regalinspekteur tätigen Personen müssen ihre Beurteilung neutral und unbeeinflußt von persönlichen, wirtschaftlichen oder betrieblichen Interessen abgeben. Sie haben bei der Prüfung nicht nur den augenblicklichen Zustand des Arbeitsmittels in Betracht zu ziehen. Sie müssen vielmehr auch beurteilen können, wie sich das Arbeitsmittel und seine Konstruktionsteile im späteren Betrieb unter betriebsmäßigen Bedingungen verhalten und wie sich Verschleiß, Alterung und dergleichen auf die Sicherheit auswirken können.

Wird eine förmliche Anerkennung von Regalprüfern gefordert?
Eine förmliche Anerkennung der Regalprüfer / Regalinspekteur bzw. der von ihnen durchgeführten Arbeiten durch irgendeinen Verband oder einer Institution/Behörde ist weder in der Betriebssicherheitsverordnung noch in der als Entwurf vorliegenden Norm DIN EN 15635 (Mai 2007) vorgesehen.
Dennoch gibt es - speziell in Deutschland - Kreise, die gegenüber den Betreibern von Regalanlagen den Eindruck erwecken, dass nur die von ihnen ausgebildete Personen Regale prüfen dürften. Wer eine förmliche Anerkennung für Prüfer technischer Arbeitsmittel verlangt, verkennt den Geist der Europäischen Gemeinschaft.
Diese fordert u. a. nicht nur den Abbau von Handelsbeschränkungen,sondern auch den freien Wettbewerb in Bezug auf Dienstleistungen. Jeder Prüfer eines technischen Arbeitsmittels handelt in eigener Verantwortung. Dieser Grundsatz gilt die Prüfung von Regalen, durch Regalprüfer / Regalinspekteur, in gleicher Weise wie bei wiederkehrenden Prüfungen von Gabelstaplern, Hebebühnen, Rolltoren, Regalbediengeräten, Feuerlöschern usw.

Bei keinem dieser Arbeitsmittel gibt es eine förmliche bzw. behördliche Anerkennung bzw. Zulassung.

Was ist an Regalen zu prüfen? Was an Regalen geprüft werden muss, ist in der DIN EN 15635 genau beschrieben. Darüber hinaus muss, entsprechend den Bestimmungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes, der Regal-Hersteller dem Verwender alle erforderlichen Informationen geben, damit dieser die Gefahren, die ohne entsprechende Hinweise nicht unmittelbar erkennbar sind, beurteilen und sich so dagegen schützen kann.
Insofern bedarf es zur Prüfung von Regalanlagen keiner Hersteller spezifischen Kenntnisse. Im Übrigen wird nach Verabschiedung der zurzeit noch als Entwurf vorliegenden Norm DIN EN 15635 diese Norm in allen zur EG gehörenden Mitgliedstaaten in gleicher Weise gelten.

Also auch dort, wo es keine Verbände von Regalherstellern oder sonstige Interessengemeinschaften gibt. Dies ist bei den von uns ausgebildeten Regalprüfern / Regalinspekteuren der Fall.

Inhalt des Seminares
  • Rechtsgrundlagen für Lagereinrichtungen/Regale und Lagergeräte
    • BGR 234 "Lagereinrichtungen und -geräte"
    • Betriebssicherheitsverordnung
    • DIN EN 15635 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl
    • Verstellbare Palettenregale – Leitlinien zum sicheren Arbeiten"
  • Regalarten
  • Unfallgeschehen
  • Anforderungen an den Betrieb
  • Änderung der Anordnung der Lagereinrichtungen
  • Nutzungssicherheit der Lagereinrichtung und Bewertung von be-schädigten Bauteilen
    • Verantwortlichkeiten des Benutzers
    • Kontrolle der Lagereinrichtung
    • Bewertung von Schäden an Stützen und Aussteifungselementen
    • Beurteilung von Beschädigungen an Palettenregalträgern
    • Schadenbehandlungsverfahren
    • Inspektionsablaufplan
  • Verantwortlichkeiten des Lieferanten/Herstellers
  • Belastungshinweise
  • Palettenschäden
  • Nutzungssicherheit der Lagereinrichtung und Bewertung von beschädigten Bauteilen
  • Benutzung der Lagereinrichtung
  • Abschlussprüfung


Ausbildung zum Regalprüfer / Regalinspekteur als befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen
http://www.diemer-ing.de/seminare/as_09_12.htm
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