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Wenn die Kleidung Feuer fängt, taugt nur der Feuerlöscher




Die Fritteuse stand in Flammen.
Hannes wollte den Fettbrand löschen und brannte plötzlich selbst.
Er bekam Panik und rannte aus dem Raum.
Ein Kollege rannte mit der Löschdecke hinterher.
Als Hannes ihn kommen sah, schlug er abwehrend um sich …


"Hier wurde alles falsch gemacht, was man falsch machen kann", stellt BGN-Brandschutzexperte Gerhard Sprenger fest.
Er erklärt: "Kleidung von Mitarbeitern gerät häufiger in Brand, als man denkt. Oft passiert das beim Löschen."
Wie aber reagiert man richtig, wenn die Kleidung brennt?

Gerhard Sprenger rät:
  • Auf keinen Fall weglaufen. Das hilft gar nichts. Kollegen sollten die brennende Person am Weglaufen hindern.
  • Auf keinen Fall die Flammen mit einer Löschdecke ersticken. Beim Andrücken der Decke können glühende Teile in die Haut gepresst werden. Die Folge sind zusätzliche, schwere Brandverletzungen.
  • Brennende Person immer nur mit dem Feuerlöscher löschen.

Gewusst wie: So löschen Sie eine brennende Person mit dem Feuerlöscher richtig.
  • Mindestens 2 bis 3 Meter Abstand zur brennenden Person einhalten
  • Nicht aufs Gesicht zielen.
  • Den ersten Löschimpuls auf Brust und Schulter richten. So bleiben Hals und Kopf vor züngelnden Flammen geschützt.
  • Löschstrahl dann nach unten und zur Seite führen.
  • Besonderheit bei CO2-Löschern: Nie länger auf eine Stelle des Körpers halten – Erfrierungsgefahr.

Quelle: BGN


Unsere Leistungen:
  • Organisatorischer Brandschutz:
    Betriebsüberwachung, Beratung und Unterstützung der Unternehmensleitung bei der Erstellung und Einführung von Brandschutzordnungen, Flucht- und Rettungsplänen, Mitarbeiterschulungen oder innerbetrieblichen Erlaubnisverfahren für Schweiß-, Brennschneid- und Trennschleifarbeiten (Feuererlaubnisscheinverfahren)
  • Baulicher Brandschutz:
    Sicherheitstechnische Überprüfung der baulichen Brandschutzmaßnahmen und Beratung des Managements hinsichtlich der einschlägigen Anforderungen aus dem Baurecht, wie z. B. der Flucht- und Rettungswege, Feuerschutzabschlüsse, Sicherheitsbeleuchtung, etc.
  • Technischer Brandschutz:
    Überprüfung der technischen Brandschutzmaßnahmen und Beratung des Managements bezüglich der Branderkennung, Brandmeldung, Hausalarmierung und der Brandbekämpfung (z. B. Ausrüstung mit Handfeuerlöschgeräten)
  • Betrieblicher Brandschutz:
    Betreuung des Betriebes bezüglich des Einsammelns von Abfällen und Tabakresten, der Abfallentsorgung, des Betriebs von Abstell- und Lagerräumen, des Betriebs von Heiz-, Koch-, Wärme-, oder Siedefettgeräte (Friteusen) sowie der Einhaltung der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF)


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http://www.diemer-ing.de/arbeitssicherheit/brandschutz.html
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