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Müssen an Fitnessgeräten oder Trainingsgeräten, wie sie etwa in Fitnessstudios betrieben werden, wiederkehrende Prüfungen durchgeführt werden?
Wenn ja welche?
In welcher Vorschrift ist das hinterlegt?
Unterliegen die Geräte dem Medizinproduktgesetz-MPG, so gilt auch die Medizinproduktebetreiberverordnung-MPBetreibV mit den entsprechenden Prüfvorschriften.
Gilt dies nicht, so ist zu prüfen, ob die Geräte auch von den Mitarbeitern (Beschäftigte) genutzt werden.
Hierzu zählt auch die Unterweisung von Kunden bzw. die Demonstration von Übungen.
In diesem Fall handelt es sich auch um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung.
Hier hat der Arbeitgeber selbst im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln.
Weitere Prüfverpflichtungen können sich aus der Bedienungsanleitung des Gerätes durch den Hersteller ergeben.
Wenn er anleitet und nicht vormacht braucht er es nicht.
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