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Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nach Vfdb - Richtlinie 12-09/01

 
Seminar Arbeitssicherheit:
Themenbereich: AS 05 Brandschutz:
Seminartitel Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nach vfdb- Richtlinie 12-09/01
Beschreibung Feuerversicherer fordern von vielen Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten. Die Berufsgenossenschaft und die Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb) schlagen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten für Industrie-, Handwerks- und Transportbetriebe bei geringem Brandrisiko ab 250 Mitarbeitern, bei mittlerem Brandrisiko ab 175 Mitarbeitern und bei großem Brandrisiko ab 100 Mitarbeitern vor. Bürobetrieben und Verwaltungen wird ab 400 durchschnittlich im Betrieb anwesenden Personen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten empfohlen. Bei Hotels, Gaststätten, Versammlungsstätten und Geschäftshäusern gilt die Empfehlung ab 250 und bei Krankenhäusern und Heimen ab 100 durchschnittlich anwesenden Personen. Teilweise verlangen die Behörden aber auch schon von Firmen mit 50 Mitarbeitern die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten!
Als allgemein anerkannte Mindestqualifikation gilt die vfdb-Richtlinie 12-09/01.
In der neusten Version der vfbd-Richtlinie 12-09/01:2009-03(02) heißt es: "Brandschutzbeauftragte können grundsätzlich in jedem Betrieb oder jeder Einrichtung bestellt werden. In Betrieben mit erhöhter Brandgefahr oder aufgrund anderer gesetzlicher Forderungen können Brandschutzbeauftragte notwendig sein."
Die Industriebaurichtlinie schreibt die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vor für Betreiber eines Industriebaus mit einer Summe der Geschossflächen von insgesamt mehr als 5000 Quadratmetern.
Die Verkaufsstättenverordnung schreibt vor, dass der Betreiber einer Verkaufsstätte einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen hat.
Die Ausbildung dauert normalerweise zwei Wochen – für viele Arbeitgeber ist das oft zu lange. Mit unserer Kompaktausbildung vermitteln wir die von der „Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.“ (vfdb) in der Richtlinie 12-09/01 definierten Ausbildungsinhalte kompakt und verständlich.
Ausbildungsziel: Sie erwerben rechtliches Hintergrundwissen: Bauordnung, Sonderbauverordnungen, ArbStättVO, berufsgenossenschaftliche Regelungen. Sie erhalten umfassendes Brandschutzwissen, um Gefahrpunkte zu erkennen, zu beurteilen und zu vermeiden. Sie erfahren anhand praktischer Übungen, wie Sie betrieblichen Brandschutz optimal organisieren. Sie bekommen wertvolle Lösungsansätze zum Minimieren von Betriebsbedingten Brandrisiken. Sie lernen den praktischen Umgang mit Feuerlöschern.
Zielgruppe
Als Brandschutzbeauftragte eingeplante Mitarbeiter
Voraussetzungen
Zum Brandschutzbeauftragten können Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder gleichwertiger Ausbildung bestellt werden, die an diesem Lehrgang teilgenommen haben
Inhalt
  • Rechtliche Grundlagen
  • Ziele, VA für den Brandschutz
  • Aufgaben und Stellung des Brandschutzbeauftragten
  • Brandschutzrecht
  • Brandlehre
  • Chemisch-Physikalische Grundlagen
  • Auswahl geeigneter Löschmittel und Löschverfahren
  • Baulicher Brandschutz
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Brand- und Explosionsgefahr
  • Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung
  • Brandrisiken
  • Organisatorischer Brandschutz
  • Zusammenarbeit mit Behörden
  • Betriebsbegehung
  • Praktische Prüfung - Erstellung einer BSO
  • Abschlussprüfung
Zertifikat Anerkanntes Zertifikat nach vfdb- Richtlinie
Referent
Fachdozenten des Ingenieurbüro Dipl.-Ing. H. Diemer
Dauer
6 Tage
Beginn
Erster Tag 09:00 Uhr, alle weiteren Tage 08:00 Uhr
Ende
18:00 Uhr
Kosten
auf Anfrage

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