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Ausbildung zum Prüfer von Leitern und Tritte
als befähigte Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung
BetrSichV |
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| Seminar Arbeitssicherheit: |
| Themenbereich: |
AS
09 Befähigte Personen (UVV-Sachkundeprüfung): |
| Seminartitel |
Ausbildung
zum Prüfer von Leitern und Tritte
als befähigte Person im Sinne
der Betriebssicherheitsverordnung
BetrSichV |
| Beschreibung |
Unfälle mit
Leitern und Tritte führen meist
zu schweren und schwersten Verletzungen.
So ereigneten sich allein in
2008 mit Leitern und Tritten
über 26.000 Arbeitsunfälle.
Dies führte zu nahezu 2000 neuen
Unfallrenten; 13 Unfälle endeten
tödlich. Unfälle mit Leitern
liegen hinsichtlich ihrer Schwere
deutlich vor den Unfällen im
Straßenverkehr. Hier gilt es,
Vorsorge zu treffen.
Leitern und Tritte gelten als
Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Danach hat der
Unternehmer dafür zu sorgen,
dass Leitern und Tritte wiederkehrend
auf ordnungsgemäßen Zustand
geprüft werden (§ 10 BetrSichV).
Die Art, der Umfang und die
Fristen der erforderlichen Prüfungen
sind mittels der Gefährdungsbeurteilung
zu ermitteln (§ 3 BetrSichV)
und richten sich nach den Betriebsverhältnissen,
insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit,
der Beanspruchung bei der Benutzung
sowie der Häufigkeit und Schwere
festgestellter Mängel bei vorangegangenen
Prüfungen. Dies kann bei andauerndem,
unter Umständen mit hoher Beanspruchung
verbundenem Einsatz der Leitern
auch eine tägliche Prüfung bedeuten.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung
hat der Unternehmer ferner die
notwendigen Voraussetzungen
zu ermitteln und festzulegen,
welche die Person erfüllen muss,
die von ihm mit der Prüfung
von Leitern beauftragt wird.
Dabei gilt es zu beachten, dass
im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung
befähigte Personen durch ihre
Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung
und ihre zeitnahe berufliche
Tätigkeit über die erforderlichen
Fachkenntnisse zur Prüfung der
Arbeitsmittel (hier: Leitern
und Tritte) verfügen müssen.
Um hier keine Fehler zu machen,
ist es zweckmäßig, wenn die
Prüfer die Fachkenntnisse durch
ein bei einer unabhängigen Stelle
erworbenes Zertifikat nachweisen
können. |
| Ausbildungsziel: |
Die Teilnehmer
erwerben die Qualifizierung
als befähigte Person für die
Prüfung von Leitern und Tritten. |
Zielgruppe
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Mitarbeiter
aus den Bereichen Lagerverwaltung,
Logistik, Wartung,
Instandhaltung, Konstruktion
und Montage.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
Sicherheitsbeauftragte,
sowie alle Personen, die Umgang
mit Leitern und Tritten haben
oder für deren Sicherheit verantwortlich
sind.
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Voraussetzungen
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Kenntnisse
und Erfahrungen im Umgang und
Einsatz von Leitern und Tritten. |
| Inhalt |
- Warum dieses Seminar?
- Beratung bei der
Beschaffung
- Bauarten der Leitern
und Tritte
- Anforderungen an
die Beschaffenheit
von Leitern und Tritte
- Abgrenzung von Leitern,
Tritten und Treppen
- Unfallgeschehen
- Anforderungen an
den Betrieb/Einsatz
von Leitern und Tritten
- Anforderungen an
die Prüfung
- Vorschriften und
Regeln, u. a.
- Betriebssicherheitsverordnung
- TRBS 2121 „Gefährdung
von Personen durch
Absturz – Allgemeine
Anforderungen“
- DIN EN 131-1 „Leitern;
Begriffe, Bauarten,
Funktionsmaße“
- DIN EN 131-2 „Leitern;
Anforderungen, Prüfung,
Kennzeichnung und
Information“
- BGI 694 „Handlungsanleitung
für den Umgang mit
Leitern und Tritten“
- Abschlussprüfung
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| Zertifikat |
gemäß
gesetzlicher Anforderungen |
Referent
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Sachverständige/Sicherheitsingenieure
des Ingenieurbüros oder Fachreferenten
der Berufsgenossenschaften/Gewerbeaufsichtsamt
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Dauer
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1 Tag |
Beginn
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09:00 Uhr |
Ende
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17:30 Uhr
(voraussichtlich) |
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Offenes Seminar: |
Seminar-Nr.
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ASO 09-14 |
Ort / Temine
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Preis
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auf Anfrage |
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