Gesetz zur Neuordnung der Sicherheit
von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten
(Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - GPSG)
Das "Gesetz zur Neuordnung der Sicherheit von technischen
Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten" wurde am 9.
Januar 2004 im Bundesgestzblatt veröffentlicht.
Damit tritt das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
(GPSG) am 1. Mai 2004 in Kraft. Mit dem GPSG werden das
bestehende Gerätesicherheits-gesetz (GSG) und das bestehende
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) abgelöst. Beide treten
am 1. Mai 2004 außer Kraft.
Das GPSG setzt zugleich die 2001 novellierte EG-Produktsicherheits-Richtlinie
2001/95/EG, abgedruckt im Wegweiser Maschinensicherheit
im Kapitel D20.1.1, in deutsches Recht um. Hersteller, Quasi-Hersteller,
Importeure und Händler im Bereich technischer Arbeitsmittel
und Verbraucherprodukte finden damit ein einheitliches Gesetz
vor, das die von ihnen einzuhaltenden Sicherheitsvorschriften
festlegt.
Die Vorschrift ist auch für Konstruktions- wie Fertigungsabteilungen
von Relevanz. Dazu wird das Inverkehrbringen von gebrauchten
Produkten jetzt vollständig und straff geregelt und
erfährt insbesondere im Bereich der Investitionsgüter
quasi einen "Paradigmenwechsel". |