Es soll überarbeitet und gegebenenfalls angepasst werden, wenn
wesentliche änderungen, Erweiterungen und Umwandlungen am Arbeitsplatz, den Betriebsmitteln oder der
Arbeitsorganisation vorgenommen werden.
Der Arbeitgeber kann dazu bestehende Gefahrenbeurteilungen in Bezug auf Explosionen, Dokumentationen
oder andere relevante Berichte heranziehen und zusammenfassen. Durch das Explosionsschutzdokument soll
ein Nachweis erbracht werde, dass durch den Arbeitgeber die Explosionsrisiken bestimmt und bewertet wurden
und dass adäquate Schutzmaßnahmen ergriffen worden sind.
Die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes
ist nur dann gefordert, wenn damit gerechnet werden muss, dass durch eine explosions-gefährliche
Atmosphäre eine Gefährdung entsteht. In diesem Fall muss aus dem Explosionsschutzdokument
eine Zoneneinteilung der betroffenen Arbeitsbereiche hervorgehen. Die Mindestanforderungen der Richtlinie
sind umzusetzen, um einen sicheren Arbeitsablauf und eine sichere Verwendung der Geräte und
Einrichtungen zu gewährleisten. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass vor Aufnahme
oder einer änderung eines neu errichteten Arbeitsbereiches das Explosionsschutzdokument erstellt
oder entsprechend überarbeitet wird.
Zoneneinteilung gefordert:
Das Explosionsschutzdokument kann entweder als eigenständiges Dokument oder als Teil eines
gemeinsamen Sicherheitsberichts erarbeitet werden. Es muss im Ganzen sicher gestellt sein, dass
sowohl technische als auch organisatorische oder verfahrenstechnische Aspekte des Explosionsschutzes
berücksichtigt werden. Auf Grund dieser Anforderung wird für die Mehrzahl der Prozessanlagen
empfohlen, diese zwei Aspekte zu trennen und in verschiedenen Dokumenten zu erarbeiten.
Das Explosionsschutzdokument ist wie folgt aufgebaut:
 |
Betriebs- und Verfahrensbeschreibung eines Prozesses oder einer Anlage |
 |
sicherheitstechnische Kennzahlen der eingesetzten Stoffe |
 |
Wahrscheinlichkeit, dass eine explosionsfähige Atmosphäre vorhanden ist |
 |
Zoneneinteilung |
 |
Analyse der möglichen Zündquellen |
 |
Auswahl der Geräte |
 |
Durchführung einer Gefährdungsanalyse - d.h. Diskussion und Begründung der Schutzmaßnahmen
vorbeugende und konstruktive Schutzmaßnahmen für den vorliegenden Anwendungsfall
technische und organisatorische Schutzmaßnahmen |
|