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SiGeKO
 

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Wir haben die Koordination "Arbeitssicherheit und SiGeKo" während der gesamten Bauzeit organisiert und durchgeführt:
Forschungszentrum - General Electric - München Garching

SiGeKO
  Für alle Baustellen, die nach dem 1.7.1998 begonnen wurden und deren voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftige gleichzeitig tätig werden, oder deren Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet, einschließlich Arbeiten gefährlicher Art, tritt die Baustellenverordnung in Kraft.

Die Pflichten aus der Baustellenverordnung treffen primär den Bauherren. Architekten haben als sachkundige Beteiligte am Baugeschehen die Pflicht, den Bauherren, soweit dieser nicht selbst sachkundig ist, auf die Aufgaben hinzuweisen, die sich aus der Baustellenverordnung ergeben.
Verstöße gegen die Vorschriften werden mit Bußen und Strafen geahndet. Der Bauherr kann die Wahrnehmung der Verpflichtungen aber auf einen Dritten, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo), übertragen. Der SiGeKo soll für die Koordination aller Sicherheitsbelange in Planung und Ausführung der Baustelle sorgen. Zu seinen Pflichten zählt u.a. die Erstellung und Fortschreibung von Sicherheits- und Gesundheits-schutzplänen. Das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. H. Diemer bietet Ihnen diese SiGeKo's an.

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