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Gefährdungsbeurteilung: rechtssicher und ohne Aufwand

Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz Pflicht für jeden Betrieb – ab dem ersten Beschäftigten. Wir ermitteln vor Ort, bewerten pragmatisch und dokumentieren prüffertig im sigePortal. Sie kümmern sich um Ihr Geschäft.

Was unsere Gefährdungsbeurteilung umfasst

Jeder Arbeitgeber ist nach §5 ArbSchG verpflichtet, die Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und zu dokumentieren – unabhängig von der Betriebsgröße. Wir übernehmen die Beurteilung für alle relevanten Bereiche:
Psychische Gefährdungsbeurteilung

Psychische Gefährdungsbeurteilung

Gesetzlich verpflichtender Teil der Gefährdungsbeurteilung – wir erheben und bewerten psychische Belastungsfaktoren.
Gefährdungsbeurteilung & Mutterschutz

Gefährdungsbeurteilung & Mutterschutz

Anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz – rechtssicher und aktuell.
Gefährdungsbeurteilung mobiles Arbeiten Telearbeit Home Office

Gefährdungsbeurteilung mobiles Arbeiten Telearbeit Home Office

Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung für Homeoffice, Telearbeit und mobile Arbeitsplätze.
Diese Themen unverbindlich anfragen – wir melden uns mit einem Angebot.
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Gesetzliche Grundlagen: Das schreibt der Gesetzgeber vor

Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung gilt für jedes Unternehmen – unabhängig von Branche und Größe, bereits ab dem ersten Beschäftigten.
Arbeitsschutzgesetz §§ 5 und 6
§ 5 verpflichtet jeden Arbeitgeber, die Gefährdungen aller Tätigkeiten zu beurteilen – seit 2013 ausdrücklich einschließlich psychischer Belastungen. § 6 fordert die Dokumentation der Ergebnisse.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
§ 3 verlangt eine Gefährdungsbeurteilung speziell für die Verwendung von Arbeitsmitteln. Daraus ergeben sich Prüfart, Prüffrist und Schutzmaßnahmen.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Verpflichtet zur Beurteilung der Gefährdungen in Arbeitsstätten – einschließlich Arbeitsräumen, Fluchtwegen, Beleuchtung und Bildschirmarbeit. Die ASR konkretisieren den Stand der Technik.
Ohne aktuelle Gefährdungsbeurteilung fehlt die Grundlage für Unterweisung, Betriebsanweisungen und Prüfungen. Bei Verstößen drohen Bußgelder nach § 25 ArbSchG.

In 4 einfachen Schritten zu Ihrer rechtssicheren Dokumentation

Eine Gefährdungsbeurteilung muss weder Ihren Kalender noch Ihre Nerven belasten. Wir haben den Prozess so aufgebaut, dass Ihr eigener Aufwand bei wenigen Stunden liegt. Den Rest erledigen wir digital und geräuschlos im Hintergrund.
1

Erstgespräch & Datenaufnahme

In einem kurzen Erstgespräch – telefonisch oder per Video – klären wir Branche, Tätigkeiten und Standorte. Die Datenaufnahme läuft komplett digital: keine Papierberge, keine doppelte Erfassung.
  • 15–30 Minuten Zeitaufwand für Sie
  • Digitale Checklisten statt Formular-Marathon
  • Fester Ansprechpartner ab Tag eins
2

Gefährdungsermittlung vor Ort

Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) begeht Ihre Arbeitsplätze und erfasst alle relevanten Gefährdungen – von der Maschine bis zum Bildschirmarbeitsplatz. Ihr Betriebsablauf läuft dabei ungestört weiter.
  • Begehung im laufenden Betrieb – ohne Produktionsstopp
  • Alle Arbeitsbereiche, auch Home-Office und mobile Arbeit
  • Befunde und Fotos direkt digital dokumentiert
3

Risikobewertung & Maßnahmenplan

Wir bewerten jedes Risiko nach anerkannten Standards und priorisieren, was wirklich zählt. Statt theoretischer Hürden erhalten Sie pragmatische Maßnahmen, die sich im Betriebsalltag umsetzen lassen.
  • Klare Prioritäten: Was ist Pflicht, was ist sinnvoll?
  • Jede Maßnahme mit Verantwortlichem und Termin
  • Wirtschaftlich umsetzbar statt überdimensioniert
4

Rechtssichere Übergabe & Update

Sie erhalten eine prüffertige Dokumentation – bereit für Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft, digital im sigePortal hinterlegt. Und damit sie aktuell bleibt, erinnern wir Sie automatisch, sobald eine Überprüfung ansteht.
  • Nachweise jederzeit abrufbar – auch beim Behördenbesuch
  • Erinnerungsservice bei Änderungen und Fristen
  • Aktualisierung bei neuen Arbeitsmitteln, Umbauten oder nach Unfällen

Mit uns als Partner für Ihre Gefährdungsbeurteilung

Wir erheben die Gefährdungen mit Ihnen vor Ort, bewerten die Risiken und dokumentieren Maßnahmen nachvollziehbar. Psychische Belastungen nehmen wir dabei genauso mit wie klassische Unfallgefahren.
✓ Bundesweit vor Ort – Aufnahme in Ihrem Betrieb, nicht nur am Schreibtisch.
✓ Dokumentation, die bei der Berufsgenossenschaft besteht – nachvollziehbar und aktualisierbar.
✓ Ein Ansprechpartner für Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und sicherheitstechnische Betreuung.
FAQ

Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir beraten Sie kostenlos.

Sie brauchen eine Gefährdungsbeurteilung? Wir helfen Ihnen dabei.

Bundesweit, in allen Branchen, gesetzeskonform.