Modelle der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung
Optimale Betreuungsmodelle im Arbeits- und Gesundheitsschutz für Ihr Unternehmen
Es gibt verschiedene Modelle die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung sicherzustellen
Im Rahmen der Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 unterstützen wir Sie als Ihre beratenden Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Die Aufgaben und die Wahrnehmung dieser Betreuung sind im Arbeitssicherheitsgesetz gesetzlich geregelt. Diese Anforderungen werden in der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) konkretisiert.
Art und Umfang der möglichen Betreuung bzw. Betreuungsmodelle sind von der Betriebsgröße (Anzahl der Beschäftigten) abhängig. Für Kleinbetriebe bietet die DGUV Vorschrift 2 mehrere Betreuungsmodelle, aus denen Sie auswählen können. Zu jedem Modell der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung haben wir eine passende Dienstleitung für sie im Angebot.
Bevor wir nachfolgend die einzelnen Betreuungsmodelle nochmals genauer beleuchten, beschreiben wir kurz die wichtigsten beiden Grundbegriffe in der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung gem. DGUV Vorschrift 2.
Grundbetreuung
Eine wesentliche Aufgabe bei der Grundbetreuung besteht für uns als Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte darin, Sie als Arbeitgeber bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen bzw. zu beraten. Aus der Gefährdungsbeurteilung sind dann mögliche Maßnahmen abzuleiten um das bestehende Risiko zu mindern oder gar zu eliminieren. Hier wird in der Regel nach dem TOP Prinzip vorgegangen.
- T= Technische Maßnahmen –> Das ist die wichtigste der drei Möglichkeiten und ist jeder der nachfolgenden Maßnahmen vorzuziehen. Hier wird versucht mit technischen Lösungen das Gefahrenpotential zu reduzieren. Erst wenn diese nicht möglich sind, sollen die weiteren Möglichkeiten überprüft werden.
- O= Organisatorische Maßnahmen –> Hier werden organisatorische Dinge festgelegt wie z.B. reduzierte Aufenthaltsdauer in Bereichen, Unterweisungen, Verhaltensregeln, Gestaltung der Arbeitsplätze
- P= Personenbezogene Maßnahmen –> Bereitstellen von persönlicher Schutzausrüstung wie z.B. Schutzschuhe, Schutzbrille, Gehörschutz, Schutz gegen Absturz usw.
Nach der Definition und der Umsetzung der Schutzmaßnahmen ist des weiteren die Wirksamkeit zu kontrollieren. Sollten die Maßnahmen nicht im geplanten Umfang wirken, ist hier ggf. nachzusteuern, um die Gefahr so weit als möglich zu reduzieren. Die Gefährdungsbeurteilung muss an sich ändernde Gegebenheiten angepasst werden. Dazu schreibt die Vorschrift vor, die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung in regelmäßigen Intervallen oder bei maßgeblichen Änderungen der Arbeitsverhältnisse zu wiederholen.
Wie oft eine Gefährdungsbeurteilung anfällt, ergibt sich aus der Einstufung des Betriebs in die Betreuungsgruppe. Der zuständige Unfallversicherungsträger orientiert sich dabei am Gefahrenpotenzial, der Branchenstruktur sowie der Größe und Struktur der Betriebsarten. Je nachdem zu welcher Betreuungsgruppe Ihr Unternehmen gehört, müssen die Aufgaben der Grundbetreuung und vor allem hier die Gefährdungsbeurteilung, spätestens nach folgendem Zeitraum wiederholt werden:
- Gruppe I nach höchstens einem Jahr
- Gruppe II nach höchstens drei Jahren
- Gruppe III nach höchstens fünf Jahren
Betriebsspezifische Betreuung
Die betriebsspezifische Betreuung (Anhang 4 der DGUV V2) berücksichtigt die Besonderheiten verschiedener Gefahren und Anlässe in Unternehmen. Die zu erbringenden Leistungen ergänzen die Grundbetreuung. Beide Betreuungen (Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung gehören grundsätzlich zusammen und bilden in der Summe die Regelbetreuung.
Gegenstand des betriebsspezifischen Teils der Betreuung sind die Aspekte, die sich aus den Tätigkeiten und der Gefährdungssituation des Betriebes ergeben. Der Inhalt und der zeitliche Umfang sollte in einem Leistungskatalog zusammenstellt werden. Hierbei unterstützen wir Sie in unserer Betreuung.
Der Leistungskatalog der betriebsspezifischen Betreuung sieht vor allem folgende Inhalte vor:
- Regelmäßige vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung
- Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und der Organisation
- Externe Entwicklungen mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation
- Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen
Welches Betreuungsmodell ist für mein Unternehmen das sinnvollste
Regelbetreuung für alle Unternehmen ab 11 Mitarbeiter
Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
Gesetzliche Grundlagen
Die Bestellung und Organisation im Arbeitsschutz ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese drei Quellen bestimmen den Rahmen für „Betreuungsmodelle“.
In 3 Schritten zur rechtssicheren Betreuung
Von der Anfrage bis zur laufenden Betreuung – einfach, strukturiert und zuverlässig.
Angebot anfordern →Häufige Fragen: Betreuungsmodelle
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir beraten Sie kostenlos.
Was bedeutet „Betreuungsmodelle“ konkret für meinen Betrieb?
Betreuungsmodelle betrifft Ihre Organisation dort, wo gesetzliche Pflichten und praktischer Alltag zusammentreffen. Wir starten mit Ihrer Ist-Situation in Arbeitssicherheit, klären betroffene Arbeitsplätze, Prozesse und Nachweispflichten und leiten daraus Maßnahmen ab, die im Betrieb umsetzbar sind. Ingenieurbüro Diemer Ihr Partner im ArbeitsschutzSicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung gem. DGUV Vorschrift2, Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz So entsteht kein Papiertiger, sondern ein nachvollziehbarer Plan mit Verantwortlichkeiten, Terminen und Dokumentation.
Welche gesetzlichen Anforderungen sind bei „Betreuungsmodelle“ besonders relevant?
Je nach Thema greifen ArbSchG, ASiG, DGUV-Vorschriften oder spezielle Verordnungen – oft mehrere parallel. Entscheidend ist, welche Pflichten für Ihre Branche, Beschäftigtenzahl und Arbeitsplätze gelten. Wir ordnen das für Sie ein, benennen die relevanten Paragraphen in verständlicher Sprache und zeigen, welche Nachweise Behörden, Berufsgenossenschaft oder Auditoren typischerweise erwarten.
Kann das Ingenieurbüro Diemer „Betreuungsmodelle“ extern übernehmen?
Ja. Viele Kunden beauftragen uns als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und arbeitsmedizinische Betreuung, ohne eigene Vollzeitstellen aufzubauen. Sie erhalten feste Ansprechpartner, dokumentierte Leistungen und Vor-Ort-Termine nach Bedarf – bundesweit. Der rechtliche Verantwortungsträger bleibt der Arbeitgeber; wir unterstützen Sie strukturiert bei der Erfüllung.
Wie läuft die Zusammenarbeit bei „Betreuungsmodelle“ ab?
Nach Ihrer Anfrage klären wir Umfang, Standorte und Dringlichkeit in einem kurzen Gespräch. Sie erhalten ein transparentes Angebot mit Betreuungszeiten bzw. Projektbausteinen. Nach Beauftragung starten wir mit Kick-off vor Ort oder digital, legen Prioritäten fest und arbeiten die vereinbarten Schritte im Dreiklang Anfrage, Konzept und laufende Betreuung ab.
Was kostet „Betreuungsmodelle“ und wie schnell kann es starten?
Die Kosten hängen von Einsatzzeit, Komplexität und Anzahl der Standorte ab – Pauschalen oder Stundenmodelle sind möglich. Nach Angebotsfreigabe kann die Umsetzung in der Regel kurzfristig beginnen; kritische Fristen (Prüfungen, Behördentermine) planen wir vorrangig ein. Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an – wir rechnen den Bedarf konkret für Ihren Betrieb durch.
Betreuungsmodelle?
Wir beraten Sie persönlich und erstellen ein passendes Angebot – rechtssicher und bundesweit.