
Arbeitsmittelprüfungen
Regalprüfungen, UVV-Prüfungen, DGUV V3 Prüfung
Arbeitsmittelprüfung nach gesetzlichen Vorgaben
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung und übernehmen für Sie die erforderlichen Prüfungen und Dokumentation durch unsere dazu befähigten Personen (früher Sachverständige / Sachkundige).
Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass der Unternehmer feststellt bzw. feststellen lässt, ob die im Betrieb eingesetzten Arbeitsmittel sicherheitstechnisch in Ordnung sind.
Unser Dienstleistungsangebot erstreckt sich hierbei auf die aufgeführten Leistungen in Form von Prüfungen durch befähigte Personen.
- Regalprüfung nach DIN EN 15635
- ortsveränderliche elektrische Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
- Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016
- Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemittel
- Prüfung von kraftbetätigten Türen und Tore nach ASR 1.7
- Prüfung von Flurförderzeugen
- Uvm.
Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in der sicherheitstechnischen Betreuung, wissen wir wovon wir sprechen!
Wir beraten sie bundesweit und in allen Branchen!
Diese Zahlen sprechen für sich!
Anzahl zufriedener Kunden bundesweit
+
Gesamtzahl der betreuten Mitarbeiter unserer Kunden
+
Betreute Branchen
+
Immer aktuell bleiben!