Mehr als 30 Jahre sicherheitstechnische Betreuung/ Fachkraft für Arbeitssicherheit
Ingenieurbüro Diemer Ihre Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Sicherheitstechnische Betreuung gem. DGUV Vorschrift2, Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz

Optimieren Sie Ihre Arbeitssicherheit: Umfassende sicherheitstechnische Betreuung für Ihr Unternehmen
Professionelle sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern spart Ihrem Unternehmen auch Zeit und Nerven. Unsere Expertise in der Arbeitssicherheit stellt sicher, dass Ihre Firma alle notwendigen Anforderungen erfüllt und rechtlich abgesichert ist. Wir bieten umfassende Beratung und unterstützen Sie bei der Implementierung aller relevanten Arbeitsschutzmaßnahmen. Zudem übernehmen wir einen wesentlichen Teil der erforderlichen Dokumentation für Sie. Dadurch entlasten wir Ihr Team und ermöglichen Ihnen eine zügige Rückkehr zum Kerngeschäft
Arbeitssicherheit ist wichtig, aber zu zeitaufwändig?
Wir zeigen Ihnen, was Sie in Ihrem Unternehmen tatsächlich umsetzen müssen und vor allem, wie. Mit unserem System zur sicherheitstechnischen Betreuung beraten wir Sie effektiv zu allen erforderlichen Maßnahmen und unterstützen Sie dabei, in kurzer Zeit Rechtssicherheit zu erreichen. Bei uns sind Sie in sicheren Händen. Wir bieten Ihnen mehr als 30 Jahre Erfahrung im Bereich sicherheitstechnischer Betreuung und der Kompetenz unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit. So erhalten Sie praxisnahe Lösungen, die genau auf die Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten sind.
Sicherheitstechnische Betreuung - Wir helfen ihnen!
Gesunde und motivierte Mitarbeiter sind die Grundlage jedes Unternehmens. Um dieses zu erreichen, sind sichere und gesunde Arbeitsplätze im Unternehmen die Voraussetzung. Hierfür ist der/die Unternehmer/in verantwortlich. Um Arbeitsplätze und die Einrichtungen des Betriebes sicherheitsgerecht zu gestalten, sind mögliche Gefahren am Arbeitsplatz festzustellen und dann erforderlich Maßnahmen abzuleiten.
Ziel ist es, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Denn sie bedeuten nicht nur schmerzliche Folgen für den Betroffenen und Arbeitsausfall für das Unternehmen, sie haben auch finanzielle Auswirkungen auf den Betrieb.
Die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung gem. DGUV Vorschrift 2, soll die Unternehmensleitung beim Arbeitsschutz unterstützen, Gesundheitsgefahren zu erkennen, präventive Maßnahmen zu ergreifen und damit Unfällen vorbeugen zu können.
Grundsätzlich müssen alle Unternehmen, die Mitarbeiter bei sich beschäftigen, die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung gewährleisten. Der Umfang der Betreuung bestimmt sich nach den Regelungen der DGUV Vorschrift 2 und hängt vor allem von der Anzahl der Beschäftigten, vom Gewerbezweig und der Berufsgenossenschaft ab, in der das Unternehmen versichert ist.
Fachkraft für Arbeitssicherheit: Ihr Partner für ein sicheres Unternehmen
In der heutigen Arbeitswelt ist die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit unverzichtbar. Unternehmen jeder Größe stehen vor der Herausforderung, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Hier spielt die Fachkraft für Arbeitssicherheit eine zentrale Rolle, indem sie maßgebliche Unterstützung in den Bereichen Arbeitsschutz und Unfallverhütung bietet.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und ihre sicherheitstechnische Betreuung sind unverzichtbare Elemente für jedes moderne Unternehmen. Sie tragen nicht nur zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen bei, sondern fördern auch ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld. Dies führt zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit, Produktivität und letztendlich zum Erfolg des Unternehmens.
Gesetzliche Grundlagen
Die Bestellung und Organisation im Arbeitsschutz ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese drei Quellen bestimmen den Rahmen für „Sicherheitstechnische Betreuung“.
In 3 Schritten zur rechtssicheren Betreuung
Von der Anfrage bis zur laufenden Betreuung – einfach, strukturiert und zuverlässig.
Angebot anfordern →Häufige Fragen: Sicherheitstechnische Betreuung
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir beraten Sie kostenlos.
Was umfasst Sicherheitstechnische Betreuung konkret?
Sicherheitstechnische Betreuung setzen wir praxisnah in Ihrem Betrieb um: Aufnahme der Ist-Situation, die nötigen Nachweise und ein klares Vorgehen bis zur laufenden Betreuung. Den genauen Umfang stimmen wir auf Branche, Standorte und Beschäftigtenzahl ab.
Ist das gesetzlich vorgeschrieben?
In den meisten Fällen ja – über ArbSchG, ASiG, DGUV-Vorschriften oder die BetrSichV. Welche Pflicht genau greift, hängt vom Thema und von Ihrem Betrieb ab. Wir sagen Ihnen klar, was vorgeschrieben ist und was sinnvoll darüber hinaus ist.
Können Sie das als externes Büro übernehmen?
Ja. Wir betreuen Unternehmen bundesweit, mit festem Ansprechpartner und dokumentierten Leistungen. Sie erfüllen die Pflicht, ohne eine eigene Stelle aufbauen zu müssen.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Sie schildern kurz den Bedarf, wir erstellen ein passendes Angebot und starten anschließend strukturiert vor Ort bzw. hybrid. Der Ablauf entspricht unseren drei Schritten: Anfrage, Konzept, Betreuung.
Was kostet die Leistung?
Die Kosten richten sich nach Umfang, Standorten und Einsatzzeit. Sie erhalten ein transparentes Angebot – ohne versteckte Zusatzkosten. Rufen Sie uns an oder fordern Sie online ein Angebot an.
Sicherheitstechnische Betreuung?
Wir beraten Sie persönlich und erstellen ein passendes Angebot – rechtssicher und bundesweit.