Fachkraft für Arbeitssicherheit: Ihr Schlüssel für sichere Arbeitsplätze
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist die Grundlage im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Systematische Risikominimierung und Gesundheitsförderung
Warum ist eine Sicherheitsfachkraft so entscheidend?
Sicherheitsfachkraft: Unverzichtbar für moderne Arbeitswelten und der Schlüssel für sichere Arbeitsplätze
Die Sicherheitsfachkraft (Sifa), auch als Fachkraft für Arbeitssicherheit bekannt, ist mehr als nur eine gesetzliche Notwendigkeit. Sie ist ein zentraler Pfeiler moderner Arbeitswelten, der entscheidend zur Prävention von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen beiträgt. In einer Zeit, in der die Komplexität von Arbeitsprozessen und die Vielfalt der eingesetzten Technologien stetig zunehmen, ist die Expertise der Sifa unverzichtbar, um ein sicheres und gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld zu schaffen.
Umfassende Kompetenz für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Die Aufgaben der Sicherheitsfachkraft sind vielfältig und umfassen weit mehr als die reine Unfallverhütung. Sie reichen von der Beratung bei der Durchführung detaillierter Gefährdungsbeurteilungen und der Entwicklung individueller Sicherheitskonzepte über die Beratung bei der Gestaltung ergonomischer Arbeitsplätze bis hin zur Organisation und Durchführung von Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter. Durch ihre Arbeit unterstützt die Sifa Unternehmen dabei, nicht nur rechtliche Anforderungen zu erfüllen, sondern auch ein Bewusstsein für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu fördern.
Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Identifikation potenzieller Risiken, die sowohl aus den Arbeitsbedingungen als auch aus den Arbeitsabläufen resultieren können. Die Sifa analysiert systematisch alle Aspekte der Arbeitsumgebung, um Gefahrenquellen zu erkennen und durch gezielte Maßnahmen zu minimieren. Dies umfasst auch die Beratung zu technischen Schutzmaßnahmen und persönlicher Schutzausrüstung sowie die Implementierung von Notfall- und Evakuierungsplänen.
Die Bedeutung einer funktionierenden Arbeitsschutzorganisation
Eine wesentliche Aufgabe der Sifa besteht darin, durch eine fundierte Beratung, eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation im Unternehmen aufzubauen. Dies beinhaltet die Sensibilisierung der Belegschaft für die Bedeutung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie die Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit potenziellen Gefahren. Durch die Unterstützung bei regelmäßigen Unterweisungen und die aktive Einbindung der Mitarbeiter in Sicherheitsprozesse stärkt die FaSi das Bewusstsein für Risiken und motiviert zu sicherem Verhalten im Arbeitsalltag.
Eine qualifizierte Sicherheitsfachkraft, oder Fasi, spielt eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung der Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen. Durch systematische Gefährdungsbeurteilungen und die Ableitung von Schutzmaßnahmen tragen wir maßgeblich zum Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter bei. Unsere Experten führen nicht nur Gefährdungsbeurteilungen durch, sondern unterstützen auch bei der Erstellung von Sicherheitskonzepten und der Schulung Ihrer Mitarbeiter, um ein hohes Maß an Arbeitssicherheit zu erreichen.
Umfassende Beratung durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit
Unsere Dienstleistungen als Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind vielfältig und auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten. Von der tätigkeitsspezifischen Gefährdungsbeurteilung über die Erstellung von Betriebsanweisungen bis hin zu Schulungen im Bereich Arbeitsschutz bietet unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit ein umfassendes Beratungspaket. Erfahren Sie, wie Sie durch unsere Fachkräfte in allen Aspekten der Arbeitssicherheit unterstützt werden und somit nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz für Ihre Mitarbeiter schaffen.
Die Sicherheitsfachkraft (Sifa), auch als Fachkraft für Arbeitssicherheit bekannt, ist mehr als nur eine gesetzliche Notwendigkeit. Sie ist ein zentraler Pfeiler moderner Arbeitswelten, der entscheidend zur Prävention von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen beiträgt. In einer Zeit, in der die Komplexität von Arbeitsprozessen und die Vielfalt der eingesetzten Technologien stetig zunehmen, ist die Expertise der Sifa unverzichtbar, um ein sicheres und gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld zu schaffen.
Auszug aus dem Leistungsspektrum, dass wir in Ihrem Unternehmen anbieten und umsetzen können:
Sicherheitstechnische Betreuung
Die sicherheitstechnische Betreuung umfasst Maßnahmen und Beratungen durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit, um Unternehmen bei der Umsetzung und Einhaltung von Arbeitsschutzstandards zu unterstützen. Dies beinhaltet die Beratung bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, Schulungen und die Entwicklung einer Arbeitsschutzorganisation. Relevante Vorschriften finden sich im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie in der DGUV Vorschrift 2.
Unterstützung bei der Erstellung und Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
Gefährdungsbeurteilungen sind systematische Prozesse, um Arbeitsplatzrisiken zu identifizieren, zu bewerten und Maßnahmen zu deren Minimierung oder Beseitigung zu ergreifen. Sie sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) festgeschrieben und bilden die Grundlage für einen wirksamen Arbeitsschutz.
Leitfaden zur sicherheitstechnischen Betreuung
Mit unserem Leitfaden zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung bieten wir ihnen eine strukturierte Vorgehensweise, wie Sie sicherheitstechnische Maßnahmen planen, umsetzen und überwachen können.
Aufbau der Arbeitsschutzorganisation
Die Arbeitsschutzorganisation beschreibt die Struktur und die Prozesse, die ein Unternehmen implementieren muss, um Arbeitsschutzmaßnahmen effektiv zu gestalten. Dies beinhaltet die Zuweisung von Verantwortlichkeiten und die Einrichtung von Kommunikationswegen. Grundlagen hierfür finden sich im ArbSchG. Wir beraten sie bei Aufbau einer solchen Arbeitsschutzorganisation
Tätigkeitsbezogenes Organigramm und Ableiten der erforderlichen tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen/Unterweisungen
Ein tätigkeitsbezogenes Organigramm visualisiert die verschiedenen Arbeitsrollen und -bereiche innerhalb eines Unternehmens und hilft dabei, spezifische Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen zielgerichtet abzuleiten. Dies ist Teil der Anforderungen des ArbSchG.
Begehung
Begehungen sind Inspektionen der Arbeitsstätten durch Sicherheitsfachkräfte oder auch verantwortliche Mitarbeiter innerhalb des Unternehmens, um Gefährdungen zu identifizieren und Verbesserungen im Arbeitsschutz anzustoßen. Sie sind ein praktischer Teil der Gefährdungsbeurteilung. Im Zuge der sicherheitstechnischen Betreuung führen wir gemeinsam mit ihnen, diese Begehungen durch und dokumentieren diese entsprechend
Brandschutzorganisation
Bei unserer Beratung zum Thema Brandschutzorganisation gehen wir auf Themen wie z.B. die Planung und Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen, die Schulung von Mitarbeitern oder die Erstellung einer Brandschutzordnung ein. Rechtliche Grundlagen bieten die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“.
Organisation der Überprüfung von Arbeitsmitteln
Die regelmäßige Überprüfung von Arbeitsmitteln dient der Sicherstellung ihrer Sicherheit und Funktionsfähigkeit. Dies ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt.
Organisation der Verantwortung im Arbeitsschutz
Die Verantwortung im Arbeitsschutz liegt bei Arbeitgebern und Führungskräften, die sicherstellen müssen, dass Arbeitsschutzmaßnahmen umgesetzt und eingehalten werden. Das ArbSchG legt die Grundlagen dieser Verantwortlichkeiten fest. Es verpflichtet Arbeitgeber, für eine sichere Arbeitsumgebung zu sorgen, indem sie Risiken minimieren, Mitarbeiter schulen und angemessene Schutzmaßnahmen ergreifen. Wir beraten sie hier bei einer effektiven Umsetzung.
Gesetzliche Grundlagen
Die Bestellung und Organisation im Arbeitsschutz ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese drei Quellen bestimmen den Rahmen für „Fachkraft für Arbeitssicherheit“.
In 3 Schritten zur rechtssicheren Betreuung
Von der Anfrage bis zur laufenden Betreuung – einfach, strukturiert und zuverlässig.
Angebot anfordern →Häufige Fragen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir beraten Sie kostenlos.
Wann muss ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen?
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) muss jeder Arbeitgeber eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen – unabhängig davon, ob Sie einen oder hundert Beschäftigte haben. Entscheidend ist nicht die Unternehmensgröße allein, sondern die Betreuungsgruppe nach DGUV Vorschrift 2, Ihre Tätigkeiten und Standorte. Wir prüfen für Sie, ob Regelbetreuung, Grundbetreuung oder das Unternehmermodell passt, und dokumentieren die Bestellung so, dass sie bei Prüfungen nachvollziehbar ist.
Was unterscheidet externe SiFa-Betreuung von einer internen Lösung?
Eine externe Fachkraft bringt spezialisierte Erfahrung aus vielen Branchen mit, ohne dass Sie Recruiting, Fortbildung und Vertretung organisieren müssen. Sie erhalten planbare Einsatzzeiten, feste Ansprechpartner und digitale Dokumentation. Interne SiFa lohnt sich vor allem in sehr großen oder hochregulierten Konzernen. Für KMU und mittelständische Betriebe ist die externe Betreuung meist wirtschaftlicher und rechtssicherer.
Welche Aufgaben übernimmt die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Diemer?
Wir beraten Sie bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Begehungen, Unfalluntersuchungen und der Zusammenarbeit mit Betriebsarzt und Berufsgenossenschaft. Dazu gehören Vorschläge für Schutzmaßnahmen, Wirksamkeitskontrollen und Vorbereitung auf Behörden- oder BG-Termine. Die SiFa ersetzt nicht Ihre Unternehmerpflicht, sondern stellt sicher, dass Sie sie im Alltag strukturiert erfüllen können.
Wie viele Betreuungsstunden braucht mein Unternehmen nach DGUV V2?
Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung – abhängig von Betreuungsgruppe und Beschäftigtenzahl. Zusätzliche Stunden können bei mehreren Standorten, Gefahrstoffen oder komplexen Prozessen nötig sein. Wir berechnen den Bedarf anhand Ihrer Angaben, erklären die Herleitung im Angebot und passen das Modell an, wenn sich Ihr Betrieb verändert.
Können Sie uns bei BG- oder Behördenbesuchen begleiten?
Ja, auf Wunsch bereiten wir Unterlagen wie Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungsnachweise und Prüfprotokolle gemeinsam vor und begleiten Sie beim Termin. So können Sie fachliche Fragen souverän beantworten und zeigen, dass Arbeitsschutz bei Ihnen organisiert ist – nicht reaktiv, sondern systematisch.
Wie starte ich die SiFa-Betreuung mit dem Ingenieurbüro Diemer?
Fordern Sie online ein unverbindliches Angebot an oder rufen Sie uns an. Nach einem kurzen Bedarfscheck erhalten Sie ein Angebot mit Einsatzzeiten, Leistungsumfang und Ansprechpartner. Mit Vertragsabschluss vereinbaren wir den Kick-off-Termin vor Ort, priorisieren offene Themen und starten die laufende Betreuung – persönlich, digital unterstützt und bundesweit.
Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen?
Wir übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG – GQA-zertifiziert und bundesweit.