Grundlage im Arbeitsschutz. Ein Muss in jedem Unternehmen!

Was ist ein Arbeitsschutzausschusssitzung (ASA) und was ist die Funktion?

Diese Aufgabe im Arbeitsschutz betreffen nicht alle Unternehmen. Triff das auf Sie zu?

Arbeitsschutzausschuss (ASA) zur Steuerung und Information im Unternehmen

Die regelmäßige Durchführung einer Arbeitsschutzausschusssitzung (ASA) ist für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein zentraler Bestandteil der betrieblichen Sicherheit. Mindestens viermal jährlich sollte der Ausschuss zusammentreten, um relevante Themen rund um den Arbeitsschutz zu besprechen. Der genaue Inhalt und Umfang dieser Sitzungen variieren je nach Unternehmen. Wir bei sind darauf spezialisiert, Sie in der effektiven Gestaltung und Durchführung Ihrer ASA-Sitzungen zu beraten und zu unterstützen.
Aufbau und Umsetzung eines Arbeitsschutzausschusses

Welche Aufgabe hat ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) und wie organisiere ich das im Unternehmen?

Eine besondere Bedeutung kommt dem Arbeitsschutzausschuss zu. Er dient, neben der erforderlichen Abstimmung der Inhalte im Arbeits- und Gesundheitsschutz, dem Erfahrungsaustausch aller Personen, die sich im Unternehmen mit dem Arbeitsschutz befassen.
Der Arbeitsschutzausschuss hat u.a. die Aufgabe, die Risiken am Arbeitsplatz unter Anwendung technischer oder organisatorischer Maßnahmen zu reduzieren, sowie mit Hilfe persönlicher Schutzausrüstung dafür zu sorgen, dass sie vor Gefahren am Arbeitsplatz reduziert oder eliminiert werden. 

Dem Arbeitsschutzausschuss gehören folgende Personen an.

  • Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter

  • zwei Mitglieder des Betriebsrates (wenn vorhanden)

  • Betriebsarzt

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • Sicherheitsbeauftragte

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie der Betriebsarzt, sind für die fachliche Vorbereitung der Beratungen verantwortlich.
Die Tagesordnung einer  ASA-Sitzung könnte z.B. folgendem Schema folgen:

  1. Eröffnung durch den Unternehmer oder dessen Beauftragten,
  2. Protokollkontrolle
  3. Erörterung der in der letzten Arbeitsschutzausschuss-Beratung besprochenen Themen und Aufgaben,
  4. Berichte der Fachkraft für Arbeitssicherheit, des Betriebsarztes, der Sicherheitsbeauftragten,
  5. Erörterung der Berichte
  6. Erörterung von neuen Tagesordnungspunkten
  7. Schlusswort des Unternehmers oder dessen Beauftragten

Die besprochenen Inhalte und beschlossenen Maßnahmen aus der Sitzung, sind schriftlich zu dokumentieren. Diese Vorgehensweise bzw. dieser Prozess ist wiederkehrend (in der Regel 4 mal pro Jahr) durchzuführen.

Sie benötigen hierbei Unterstützung bzw. möchten das gerne professionell umgesetzt haben. Sprechen sie uns an.

bundesweit vertrauen über 8500 Kunden unserer Beratung im Arbeits- und Gesundheitsschutz