Arbeitsmedizinische Vorsorge
Man unterscheidet in:
• Einstellungsuntersuchung
• Eignungsuntersuchungen
• Arbeitsmedizinische Untersuchungen auf Wunsch des Arbeitnehmers
Angebots- und Pflichtuntersuchungen:
Als Pflichtuntersuchungen werden in staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Rechtsvorschriften vorgeschriebene Untersuchungen bezeichnet, deren Durchführung Voraussetzung für die Aufnahme einer Beschäftigung bzw. Weiterbeschäftigung ist.
Einstellungsuntersuchung:
Die Untersuchung erfolgt in der Regel im Auftrag des Arbeitgebers vor Arbeitsaufnahme. Hierdurch soll die Eignung des Bewerbers für eine bestimmte Tätigkeit festgestellt werden.
Eignungsuntersuchungen:
Eignungsuntersuchungen werden vor Einstellung oder während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses auf Veranlassung des Arbeitgebers durchgeführt.
Arbeitsmedizinische Untersuchungen auf Wunsch des Arbeitnehmers:
Gemäß Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber dem Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Untersuchung zu ermöglichen, sofern der Mitarbeiter einen möglichen Zusammenhang zwischen seiner Tätigkeit und seiner Erkrankung vermutet.
Zur Durchführung von Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sind UNSERE Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Betriebsmedizin berechtigt.
Unsere Betriebsärzte und Arbeitsmediziner beraten Sie bei der Umsetzung, technischer, organisatorischer oder personenbezogener Maßnahmen und die Notwendigkeit und den Umfang von Vorsorgeuntersuchungen.
G20, G24, G25, G37 Untersuchungen
G20 Arbeitsmedizinische Vorsorge „Lärm“
– arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit Lärmexposition, wenn die oberen Auslösewerte von Lex,8h = 85 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 137 dB(C) erreicht oder überschritten werden.
– arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten mit Lärmexposition, wenn die unteren Auslösewerte von Lex,8h = 80 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 135 dB(C) überschritten werden.
Grundsatz G 24 – Hauterkrankungen
gibt Anhaltspunkte für gezielte arbeitsmedizinische Vorsorge von Versicherten, die in speziellen Arbeitsbereichen einem erhöhten Hauterkrankungsrisiko (z.B. Ekzemrisiko) ausgesetzt sind/werden, um diese Hauterkrankungen zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen.
Unsere Betriebsärzte und Arbeitsmediziner beraten Sie bei der Umsetzung, technischer, organisatorischer oder personenbezogener Hautschutzmaßnahmen und die Notwendigkeit und den Umfang von Vorsorgeuntersuchungen.
Unsere Leistungen auf einen Blick:
- G 24 Vorsorgeuntersuchung
- Hautschutzplan
- Gefährdungsbeurteilung
- Betriebsanweisungen
- Unterweisung
G25, Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten
und arbeitsmedizinische Untersuchungen ist eine der häufigsten Untersuchungen in der Arbeitsmedizin.
Für die Feststellung der gesundheitlichen Eignung im Rahmen einer speziellen arbeitsmedizinischen Untersuchung wie Wunschuntersuchung (ArbSchG), anlassbezogene Untersuchung (BetrSichV) und tätigkeitsbezogene Untersuchung steht der G 25 als anerkannte Regel der Arbeitsmedizin zur Verfügung.
Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge G 25
G37 DGUV Grundsatz arbeitsmedizinische Vorsorge „Bildschirmarbeitsplätze“
Ablauf und Bewertung der Vorsorge und Untersuchung werden im DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchungen „Bildschirmarbeitsplätze“ G 37 beschrieben.
Arbeitsmedizinische Untersuchung „Bildschirmarbeitsplätze“ G 37
Untersuchungsergebnisse werden mit
• Empfehlungen
• Feststellungen
• Maßnahmen
an Sie weitergeleitet und mit Ihnen besprochen.
Den Beschäftigten sind nach ArbMedVV im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen (Bildschirmarbeitsplatzbrillen) für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wennsich durch die Angebotsvorsorge herrausstellt, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.
Gesetzliche Grundlagen
Arbeitsmedizinische Betreuung ist gesetzlich verankert – parallel zur sicherheitstechnischen Betreuung.
In 3 Schritten zur rechtssicheren Betreuung
Von der Anfrage bis zur laufenden Betreuung – einfach, strukturiert und zuverlässig.
Angebot anfordern →Häufige Fragen: Arbeitsmedizinische Vorsorge
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir beraten Sie kostenlos.
Was bedeutet „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ konkret für meinen Betrieb?
Arbeitsmedizinische Vorsorge betrifft Ihre Organisation dort, wo gesetzliche Pflichten und praktischer Alltag zusammentreffen. Wir starten mit Ihrer Ist-Situation in Arbeitsmedizin, klären betroffene Arbeitsplätze, Prozesse und Nachweispflichten und leiten daraus Maßnahmen ab, die im Betrieb umsetzbar sind. Gemäß DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische UntersuchungenPflicht, Angebots-, Wunsch- und Eignungsuntersuchungen So entsteht kein Papiertiger, sondern ein nachvollziehbarer Plan mit Verantwortlichkeiten, Terminen und Dokumentation.
Welche gesetzlichen Anforderungen sind bei „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ besonders relevant?
Je nach Thema greifen ArbSchG, ASiG, DGUV-Vorschriften oder spezielle Verordnungen – oft mehrere parallel. Entscheidend ist, welche Pflichten für Ihre Branche, Beschäftigtenzahl und Arbeitsplätze gelten. Wir ordnen das für Sie ein, benennen die relevanten Paragraphen in verständlicher Sprache und zeigen, welche Nachweise Behörden, Berufsgenossenschaft oder Auditoren typischerweise erwarten.
Kann das Ingenieurbüro Diemer „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ extern übernehmen?
Ja. Viele Kunden beauftragen uns als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und arbeitsmedizinische Betreuung, ohne eigene Vollzeitstellen aufzubauen. Sie erhalten feste Ansprechpartner, dokumentierte Leistungen und Vor-Ort-Termine nach Bedarf – bundesweit. Der rechtliche Verantwortungsträger bleibt der Arbeitgeber; wir unterstützen Sie strukturiert bei der Erfüllung.
Wie läuft die Zusammenarbeit bei „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ ab?
Nach Ihrer Anfrage klären wir Umfang, Standorte und Dringlichkeit in einem kurzen Gespräch. Sie erhalten ein transparentes Angebot mit Betreuungszeiten bzw. Projektbausteinen. Nach Beauftragung starten wir mit Kick-off vor Ort oder digital, legen Prioritäten fest und arbeiten die vereinbarten Schritte im Dreiklang Anfrage, Konzept und laufende Betreuung ab.
Was kostet „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ und wie schnell kann es starten?
Die Kosten hängen von Einsatzzeit, Komplexität und Anzahl der Standorte ab – Pauschalen oder Stundenmodelle sind möglich. Nach Angebotsfreigabe kann die Umsetzung in der Regel kurzfristig beginnen; kritische Fristen (Prüfungen, Behördentermine) planen wir vorrangig ein. Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an – wir rechnen den Bedarf konkret für Ihren Betrieb durch.
Arbeitsmedizinische Vorsorge?
Wir beraten Sie persönlich und erstellen ein passendes Angebot – rechtssicher und bundesweit.