Gefährdungsbeurteilung und Hygiene
Mehr als 25 Jahre sicherheitstechnische Betreuung
Sicherheitstechnische Betreuung gem. DGUV Vorschrift2, Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz
Beratung im Arbeitsschutz spart ihnen Zeit, Nerven und ist gesetzlich notwendig!
Arbeitssicherheit ist wichtig, aber zu zeitaufwändig?
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Sicherheitstechnische Betreuung - Wir helfen ihnen!
Gesunde und motivierte Mitarbeiter sind die Grundlage jedes Unternehmens. Um dieses erreichen zu können, ist die Voraussetzung, sichere und gesunde Arbeitsplätze im Unternehmen zu haben. Hierfür ist der Unternehmer/in verantwortlich. Um Arbeitsplätze und Einrichtung des Betriebes, sicherheitsgerecht zu gestalten, sind Gefahren am Arbeitsplatz festzustellen und dann mögliche Maßnahmen abzuleiten.
Ziel ist es, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Denn sie bedeuten nicht nur schmerzliche Folgen für den Betroffenen und Arbeitsausfall für das Unternehmen, sie haben auch finanzielle Auswirkungen auf den Betrieb.
Die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung gem. DGUV Vorschrift 2, soll die Unternehmensleitung beim Arbeitsschutz unterstützen um Gesundheitsgefahren zu erkennen und möglichst präventive Maßnahmen zu ergreifen und Unfällen vorbeugen.
Grundsätzlich müssen alle Unternehmen, die Mitarbeiter bei sich beschäftigen, die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung gewährleisten. Der Umfang der Betreuung bestimmt sich nach den Regelungen der DGUV Vorschrift 2 und hängt vor allem von der Anzahl der Beschäftigten, vom Gewerbezweig und der Berufsgenossenschaft in der das Unternehmen versichert ist, ab.
Gesetzliche Grundlagen
Arbeitsmedizinische Betreuung ist gesetzlich verankert – parallel zur sicherheitstechnischen Betreuung.
In 3 Schritten zur rechtssicheren Betreuung
Von der Anfrage bis zur laufenden Betreuung – einfach, strukturiert und zuverlässig.
Angebot anfordern →Häufige Fragen: Gefährdungsbeurteilung und Hygiene
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir beraten Sie kostenlos.
Was bedeutet „Gefährdungsbeurteilung und Hygiene“ konkret für meinen Betrieb?
Gefährdungsbeurteilung und Hygiene betrifft Ihre Organisation dort, wo gesetzliche Pflichten und praktischer Alltag zusammentreffen. Wir starten mit Ihrer Ist-Situation in Arbeitsmedizin, klären betroffene Arbeitsplätze, Prozesse und Nachweispflichten und leiten daraus Maßnahmen ab, die im Betrieb umsetzbar sind. Gefährdungsbeurteilung und Hygiene So entsteht kein Papiertiger, sondern ein nachvollziehbarer Plan mit Verantwortlichkeiten, Terminen und Dokumentation.
Welche gesetzlichen Anforderungen sind bei „Gefährdungsbeurteilung und Hygiene“ besonders relevant?
Je nach Thema greifen ArbSchG, ASiG, DGUV-Vorschriften oder spezielle Verordnungen – oft mehrere parallel. Entscheidend ist, welche Pflichten für Ihre Branche, Beschäftigtenzahl und Arbeitsplätze gelten. Wir ordnen das für Sie ein, benennen die relevanten Paragraphen in verständlicher Sprache und zeigen, welche Nachweise Behörden, Berufsgenossenschaft oder Auditoren typischerweise erwarten.
Kann das Ingenieurbüro Diemer „Gefährdungsbeurteilung und Hygiene“ extern übernehmen?
Ja. Viele Kunden beauftragen uns als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und arbeitsmedizinische Betreuung, ohne eigene Vollzeitstellen aufzubauen. Sie erhalten feste Ansprechpartner, dokumentierte Leistungen und Vor-Ort-Termine nach Bedarf – bundesweit. Der rechtliche Verantwortungsträger bleibt der Arbeitgeber; wir unterstützen Sie strukturiert bei der Erfüllung.
Wie läuft die Zusammenarbeit bei „Gefährdungsbeurteilung und Hygiene“ ab?
Nach Ihrer Anfrage klären wir Umfang, Standorte und Dringlichkeit in einem kurzen Gespräch. Sie erhalten ein transparentes Angebot mit Betreuungszeiten bzw. Projektbausteinen. Nach Beauftragung starten wir mit Kick-off vor Ort oder digital, legen Prioritäten fest und arbeiten die vereinbarten Schritte im Dreiklang Anfrage, Konzept und laufende Betreuung ab.
Was kostet „Gefährdungsbeurteilung und Hygiene“ und wie schnell kann es starten?
Die Kosten hängen von Einsatzzeit, Komplexität und Anzahl der Standorte ab – Pauschalen oder Stundenmodelle sind möglich. Nach Angebotsfreigabe kann die Umsetzung in der Regel kurzfristig beginnen; kritische Fristen (Prüfungen, Behördentermine) planen wir vorrangig ein. Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an – wir rechnen den Bedarf konkret für Ihren Betrieb durch.
Gefährdungsbeurteilung und Hygiene?
Wir beraten Sie persönlich und erstellen ein passendes Angebot – rechtssicher und bundesweit.