Unternehmer sind verantwortlich für den Einsatz des Beschäftigten, also auch für deren Arbeits- und Gesundheitsschutz, wie z.B. für persönliche Schutzausrüstungen und Unterweisungen.
Sie sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig zu unterweisen – vor Beginn der Arbeitsaufnahme (Erstunterweisung) und danach mindestens einmal jährlich (Wiederholungsunterweisung).
Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ schreibt darüber hinaus eine Dokumentation der Unterweisung vor.