Fast in allen Unternehmen werden Gefahrstoffe verwendet. Selbst in Bürobereichen!

Richtiger Umgang mit Gefahrstoffen durch ein funktionierendes Gefahrstoffmanagement

Von der Auswahl und Beschaffung bis zu seiner Verwendung.

Gefahrstoffmanagement im Unternehmen richtig umsetzen

Ein Managementsystem für die Verwendung von Gefahrstoffen gewährleistet eine systematische Vorgehensweise. Das schafft Sicherheit zu jeder Zeit bzw. Phase beim Einsatz gefährlicher Stoffe, von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Betriebsanweisung und vom Sicherheitsdatenblatt bis zum Gefahrstoffverzeichnis. Alle diese Schritte und noch einige mehr müssen beim Einsatz von Gefahrstoffen systematisch ablaufen, vor allem wenn immer wieder neue Stoffe dazukommen. Hört sich kompliziert an? Wir unterstützen Sie dabei.
Das systematische Vorgehen beim Umgang mit Gefahrstoffen

Gefahrstoffe im Unternehmen.
Von der Beschaffung bis zur Entsorgung.

In vielen Unternehmen werden heute Stoffe und Zubereitungen eingesetzt, die schädlich für Mensch und Umwelt sein können. Gefahrstoffe dürfen nicht unsachgemäß eingesetzt werden. Vor allem die Verwendung dieser Stoffe ist hier ein wichtiger Punkt. Die Verwendung ist jedoch bei weitem nicht das einzige was hier zu beachten ist. Es muss eine Systematik eingeführt werden, mit Hilfe derer dann die innerbetriebliche Einführung, Verwendung und Entsorgung dieser Stoffe organisiert wird. Im Zuge einer Gefährdungsbeurteilung ist durch den Unternehmer zu  prüfen, ob es sich bei den ausgewählten bzw. eingesetzten Stoffen und Zubereitungen um Gefahrstoffe handelt und welche Gefahren von diesen Stoffen ausgehen. Weiterhin ist zu prüfen, ob es Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse gibt, die mit einem geringerem Risiko verwendet werden können (Substitutionsprüfung).
Sind Gefahrstoffe nicht zu vermeiden oder in ihrer Gefährlichkeit nicht zu mindern, müssen erforderliche Schutzmaßnahmen definiert und umgesetzt werden. Alle vorhandenen Gefahrstoffe sind in einem Gefahrstoffkataster/ Gefahrstoffverzeichnis aufzunehmen.
Des weiteren sind hieraus dann Betriebsanweisungen (für Stoffe mit gleicher Gefahrenklasse/ Gefährdung können Sammelbetriebanweisungen erstellt werden) zu erstellen, an Hand derer die Mitarbeiter zu unterwesen sind. Die Beschäftigten sind regelmäßig, min. einmal jährlich zu unterweisen.

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