Essenziell für die Sicherheit am Arbeitsplatz

Arbeitsmittelprüfung: Ein umfassender Leitfaden

Wir zeigen Ihnen, welche Arbeitsmittel geprüft werden müssen und wie Sie Prüfungen effektiv durchführen und verwalten.

Arbeitsmittelprüfung von vorhandenen Geräten und Anlagen

Die regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln (UVV Prüfung) ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung für Unternehmer, sondern auch entscheidend für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Arbeitsmittel – ob Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen – müssen sorgfältig und in festgelegten Intervallen geprüft werden. Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam eine Arbeitsmittelprüfübersicht, aus der alle erforderlichen Prüfungen hervorgehen. Des Weiteren übernehmen wir auch die Prüfungen von: Gabelstaplern, Rolltoren, Leitern, Kran, Anschlagmittel und Regalen.
Arbeitsmittel prüfen und die Prüfung dokumentieren

Wie sie einen Überblick über die prüfpflichtigen Geräte bekommen?

Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen.
Dies können zum Beispiel elektrische Geräte wie z.B. Mehrfachsteckdosen und Stehlampen in Bürobereichen oder Handbohrmaschinen, Flex und weitere elektrisch betriebenen Handwerkzeuge sein. Außerdem sind auch viele weitere Arbeitsmittel zu prüfen. Diese können sein: Feuerlöscher, Gabelstapler, Krane, Ketten, Bänder, Regale uvm.

Sie als Verantwortlicher sind für das Bereitstellen und die sichere Benutzung aller Arbeitsmittel verantwortlich, d.h. vom Einkauf, dem Gebrauch, der Wartung bis hin zur Prüfung.

Um nachzuvollziehen, welche Arbeitsmittel in welchem Prüfintervall und in welchem Umfang geprüft werden müssen, ist es sinnvoll, eine Arbeitsmittelprüfübersicht zu erstellen. Hierbei unterstützen wir sie bei unserer Beratung.

Aber nicht nur eine Übersicht ist erforderlich sondern auch ein Nachweis darüber, dass die Prüfung durchgeführt wurde und das Arbeitsmittel weiterhin eingesetzt werden kann. Hier spricht man oft von einem Prüfbuch für die einzelnen Geräte, wobei ein Prüfbuch auch eine Zusammenstellung der letzten Prüfnachweise sein kann. Außerdem macht es Sinn, das Arbeitsmittel nach der Prüfung zu kennzeichnen um die Prüfung direkt nachweisen zu können, z.B. durch Aufbringen eines Prüfaufklebers.

Maximale Sicherheit, minimales Risiko: Ihre Lösung für die Arbeits- und Betriebsmittelprüfung

Arbeits- und Betriebsmittelprüfung: Sicherheit an erster Stelle

Professionelle Prüfdienstleistungen - Schützen Sie Ihre Mitarbeiter und optimieren Sie Ihre Betriebsabläufe
Sicherheit am Arbeitsplatz beginnt mit der regelmäßigen Prüfung von Arbeits- und Betriebsmitteln. Diese essentiellen Kontrollen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern schützen auch die Gesundheit der Mitarbeiter und sichern die Betriebseffizienz. Mit unserem Expertenteam führen wir umfassende Arbeitsmittel- und Betriebsmittelprüfungen durch, um sicherzustellen, dass Ihre Ausrüstung den höchsten Sicherheitsstandards entspricht und Ihr Unternehmen vor Risiken bewahrt. Vertrauen Sie auf unsere Fachkompetenz, um ein sicheres und produktives Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

Die Prüfung von Arbeitsmitteln und Betriebsmitteln ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Sicherheitsmanagements. Diese nicht nur gesetzlich vorgeschriebenen, sondern auch für die Sicherheit unerlässlichen Maßnahmen schützen nicht nur die Gesundheit der Mitarbeiter, sondern sichern auch den reibungslosen Ablauf der Produktions- und Arbeitsprozesse. Unsere umfassenden Dienstleistungen decken alle Aspekte der Arbeitsmittelprüfung und Betriebsmittelprüfung ab, um Ihr Unternehmen auf der sicheren Seite zu halten.

Arbeitsmittelprüfung und UVV Prüfungen sind essentiell, um Arbeitsunfällen und den damit verbundenen Ausfallzeiten vorzubeugen. Von der Überprüfung elektrischer Geräte gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 bis hin zur Kontrolle von Regalanlagen, sorgen wir dafür, dass alle Arbeitsmittel den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Sicherheitsrisiken minimiert werden. Unsere Experten führen Prüfungen von Arbeitsmitteln mit höchster Sorgfalt und Fachkenntnis durch, um die Sicherheit Ihrer Arbeitsumgebung zu gewährleisten.

Unser Angebot umfasst die Prüfung der gängigsten Arbeits- und Betriebsmittel in Ihrem Unternehmen. Dazu zählen unter anderem:

  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel: Sicherstellung der Betriebssicherheit elektrischer Geräte und Anlagen.
  • Hebezeuge und Fördermittel: Überprüfung von Kränen, Gabelstaplern und anderen Hebezeugen.
  • Regalanlagen: Gewährleistung der Stabilität und Sicherheit von Lagerregalen.
  • uvm.

Unser Prozess zur Arbeitsmittelprüfung umfasst folgende Schritte:

  1. Erfassung aller prüfbedürftigen Arbeitsmittel: Mit Hilfe eine Arbeitsmittelprüfübersicht, erstellen wir gemeinsam mit Ihnen eine Liste der zu prüfenden Arbeitsmittel.
  2. Vor-Ort-Prüfung: Unsere qualifizierten Fachkräfte führen die Prüfungen direkt an Ihren Arbeitsmitteln durch. Oder wir lassen Mitarbeiter aus Ihrem Unternehmen bei uns ausbilden und führen die Prüfung dann selbst durch!
  3. Kennzeichnung und Dokumentation: Nach erfolgreich bestandener Prüfung werden die Arbeitsmittel gekennzeichnet und die Ergebnisse dokumentiert.
  4. Terminüberwachung: Wir helfen Ihnen, den Überblick über anstehende Folgeprüfungen zu behalten.
Arbeitsmittel prüfen und die Prüfung dokumentieren

Übersicht über die wichtigsten Arbeitsmittel

Übersicht über die wichtigsten Arbeitsmittel, in in den Meisten Unternehmen vorkommen und entsprechend zu prüfen sind. Dies Liste ist nicht vollständig und muss auf die Gegebenheiten in ihrem Unternehmen angepasst werden bzw. ergänzt werden.

ArbeitsmittelPrüfung nach Rechtsvorschrift/ Umfang
FlüssigkeitsstrahlerBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)DGUV Regel 100-500  Erstprüfung, Wiederholungsprüfung, Vor der Erstinbetriebnahme oder nach Änderung/Instandsetzung, max. 1 Jahr
Leitern und TritteBetrSichV in Verbindung mit TRBS 1201 „Prüfung und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ Praxishilfe: DGUV Information 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“, 1 Jahr
Regale und RegalanlagenBetrSichV in Verbindung mit TRBS 1201 „Prüfung und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ Praxishilfe: DGUV-Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“, 1 Jahr
Elektrische Anlagen und BetriebsmittelBetrSichV in Verbindung mit TRBS 1201 „Prüfung und Kontrolle von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ DGUV Vorschrift 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ § 5 Prüfungen, 1 Jahr
Elektrische Anlagen und BetriebsmittelPraxishilfen: DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel“
– Organisation durch den Unternehmer DGUV Information 203-070 „Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel“
– Fachwissen für Prüfpersonen DGUV Information 203-072 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel“
– Fachwissen für Prüfpersonen DGUV Information 203-049 „Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel“
– 1 Jahr
Ladebrücke, fahrbahre RampenDGUV Regel 108-006 Erstprüfung, Wiederholungsprüfung, Vor der Erstinbetriebnahme oder nach Änderung/Instandsetzung, 1 Jahr
Kraftbetätigte Türen und ToreASR A 1.7    Erstprüfung Wiederholungsprüfung, Vor der Erstinbetriebnahme oder nach Änderung/Instandsetzung, 1 Jahr
KraneDGUV Vorschrift 52 Erstprüfung (§ 25) Wiederholungsprüfung (§ 26) Vor der Erstinbetriebnahme oder nach wesentlichen Änderungen, 1 Jahr (und nach Bedarf)
Winden, Hub- und ZuggeräteDGUV Vorschrift 54 Erstprüfung (§ 23)Wiederholungsprüfung (§ 23)Vor der Erstinbetriebnahme oder nach Änderung/Instandsetzung, 1 Jahr 
Lastaufnahmemittel im HebezeugbetriebBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) DGUV Regel 100-500 Erstprüfung Wiederholungsprüfung. Vor der Erstinbetriebnahme, max. 1 Jahr (Gefährdungsbeurteilung, ggf. Prüffrist anpassen)
FahrzeugeDGUV Vorschrift 70 Wiederholungsprüfung (§ 57), 1 Jahr
FlurförderfahrzeugeDGUV Vorschrift 68 Wiederholungsprüfung (§ 37), 1 Jahr
Hebebühnen/ BeschickungseinrichtungenBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) DGUV Regel 100-500  Erstprüfung, Wiederholungsprüfung Vor der Erstinbetriebnahme oder nach Änderung/Instandsetzung, max. 1 Jahr

Prüffristen: Bei dieser Zusammenstellung handelt es sich um einen Auszug notwendiger Prüfungen. Weitere Regelungen können u. a. den angegebenen Quellen entnommen werden. Fristen sind den Betriebsbedingungen mit Zuhilfenahme von Gefährdungsbeurteilungen und den gesetzlichen sowie berufsgenossenschaftlichen Vorgaben anzupassen.

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