Welche Arbeitsmittel sind zu prüfen und wie?
Prüfungen von vorhandenen Geräten und Anlagen
Wie sie einen Überblick über die prüfpflichtigen Geräte bekommen?
Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen.
Dies können zum Beispiel elektrische Geräte wie z.B. Mehrfachsteckdosen und Stehlampen in Bürobereichen oder Handbohrmaschinen, Flex und weitere elektrisch betriebenen Handwerkzeuge sein. Außerdem sind auch viele weitere Arbeitsmittel zu prüfen. Diese können sein: Feuerlöscher, Gabelstapler, Krane, Ketten, Bänder, Regale uvm.
Sie als Verantwortlicher sind für das Bereitstellen und die sichere Benutzung aller Arbeitsmittel verantwortlich, d.h. vom Einkauf, dem Gebrauch, der Wartung bis hin zur Prüfung.
Um nachzuvollziehen, welche Arbeitsmittel in welchem Prüfintervall und in welchem Umfang geprüft werden müssen, ist es sinnvoll, eine Arbeitsmittelprüfübersicht zu erstellen. Hierbei unterstützen wir sie bei unserer Beratung.
Aber nicht nur eine Übersicht ist erforderlich sondern auch ein Nachweis darüber, dass die Prüfung durchgeführt wurde und das Arbeitsmittel weiterhin eingesetzt werden kann. Hier spricht man oft von einem Prüfbuch für die einzelnen Geräte, wobei ein Prüfbuch auch eine Zusammenstellung der letzten Prüfnachweise sein kann. Außerdem macht es Sinn, das Arbeitsmittel nach der Prüfung zu kennzeichnen um die Prüfung direkt nachweisen zu können, z.B. durch Aufbringen eines Prüfaufklebers.
Übersicht über die wichtigsten Arbeitsmittel
Übersicht über die wichtigsten Arbeitsmittel, in in den Meisten Unternehmen vorkommen und entsprechend zu prüfen sind. Dies Liste ist nicht vollständig und muss auf die Gegebenheiten in ihrem Unternehmen angepasst werden bzw. ergänzt werden.
Arbeitsmittel | Prüfung nach Rechtsvorschrift/ Umfang |
Flüssigkeitsstrahler | Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)DGUV Regel 100-500 Erstprüfung, Wiederholungsprüfung, Vor der Erstinbetriebnahme oder nach Änderung/Instandsetzung, max. 1 Jahr |
Leitern und Tritte | BetrSichV in Verbindung mit TRBS 1201 „Prüfung und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ Praxishilfe: DGUV Information 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“, 1 Jahr |
Regale und Regalanlagen | BetrSichV in Verbindung mit TRBS 1201 „Prüfung und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ Praxishilfe: DGUV-Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“, 1 Jahr |
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel | BetrSichV in Verbindung mit TRBS 1201 „Prüfung und Kontrolle von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ DGUV Vorschrift 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ § 5 Prüfungen, 1 Jahr |
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel | Praxishilfen: DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel“ – Organisation durch den Unternehmer DGUV Information 203-070 „Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel“ – Fachwissen für Prüfpersonen DGUV Information 203-072 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel“ – Fachwissen für Prüfpersonen DGUV Information 203-049 „Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel“ – 1 Jahr |
Ladebrücke, fahrbahre Rampen | DGUV Regel 108-006 Erstprüfung, Wiederholungsprüfung, Vor der Erstinbetriebnahme oder nach Änderung/Instandsetzung, 1 Jahr |
Kraftbetätigte Türen und Tore | ASR A 1.7 Erstprüfung Wiederholungsprüfung, Vor der Erstinbetriebnahme oder nach Änderung/Instandsetzung, 1 Jahr |
Krane | DGUV Vorschrift 52 Erstprüfung (§ 25) Wiederholungsprüfung (§ 26) Vor der Erstinbetriebnahme oder nach wesentlichen Änderungen, 1 Jahr (und nach Bedarf) |
Winden, Hub- und Zuggeräte | DGUV Vorschrift 54 Erstprüfung (§ 23)Wiederholungsprüfung (§ 23)Vor der Erstinbetriebnahme oder nach Änderung/Instandsetzung, 1 Jahr |
Lastaufnahmemittel im Hebezeugbetrieb | Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) DGUV Regel 100-500 Erstprüfung Wiederholungsprüfung. Vor der Erstinbetriebnahme, max. 1 Jahr (Gefährdungsbeurteilung, ggf. Prüffrist anpassen) |
Fahrzeuge | DGUV Vorschrift 70 Wiederholungsprüfung (§ 57), 1 Jahr |
Flurförderfahrzeuge | DGUV Vorschrift 68 Wiederholungsprüfung (§ 37), 1 Jahr |
Hebebühnen/ Beschickungseinrichtungen | Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) DGUV Regel 100-500 Erstprüfung, Wiederholungsprüfung Vor der Erstinbetriebnahme oder nach Änderung/Instandsetzung, max. 1 Jahr |
Prüffristen: Bei dieser Zusammenstellung handelt es sich um einen Auszug notwendiger Prüfungen. Weitere Regelungen können u. a. den angegebenen Quellen entnommen werden. Fristen sind den Betriebsbedingungen mit Zuhilfenahme von Gefährdungsbeurteilungen und den gesetzlichen sowie berufsgenossenschaftlichen Vorgaben anzupassen.