Grundlage im Arbeitsschutz. Ein Muss in jedem Unternehmen!

Welche Arbeitsmittel sind zu prüfen und wie?

Die Prüfungen müssen Sie nachweisen können! Prüfnachweise sind wichtige Dokumente.

Prüfungen von vorhandenen Geräten und Anlagen

Arbeitsmittel sind regelmäßig zu prüfen und der Unternehmer ist verantwortlich für die Bereitstellung und sichere Benutzung aller Arbeitsmittel. Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen. Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam eine Arbeitsmittelprüfübersicht, aus der alle erforderlichen Prüfungen hervorgehen. Des Weiteren übernehmen wir auch die Prüfungen von: Gabelstaplern, Rolltoren, Leitern, Kran, Anschlagmittel und Regalen.
Arbeitsmittel prüfen und die Prüfung dokumentieren

Wie sie einen Überblick über die prüfpflichtigen Geräte bekommen?

Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen.
Dies können zum Beispiel elektrische Geräte wie z.B. Mehrfachsteckdosen und Stehlampen in Bürobereichen oder Handbohrmaschinen, Flex und weitere elektrisch betriebenen Handwerkzeuge sein. Außerdem sind auch viele weitere Arbeitsmittel zu prüfen. Diese können sein: Feuerlöscher, Gabelstapler, Krane, Ketten, Bänder, Regale uvm.

Sie als Verantwortlicher sind für das Bereitstellen und die sichere Benutzung aller Arbeitsmittel verantwortlich, d.h. vom Einkauf, dem Gebrauch, der Wartung bis hin zur Prüfung.

Um nachzuvollziehen, welche Arbeitsmittel in welchem Prüfintervall und in welchem Umfang geprüft werden müssen, ist es sinnvoll, eine Arbeitsmittelprüfübersicht zu erstellen. Hierbei unterstützen wir sie bei unserer Beratung.

Aber nicht nur eine Übersicht ist erforderlich sondern auch ein Nachweis darüber, dass die Prüfung durchgeführt wurde und das Arbeitsmittel weiterhin eingesetzt werden kann. Hier spricht man oft von einem Prüfbuch für die einzelnen Geräte, wobei ein Prüfbuch auch eine Zusammenstellung der letzten Prüfnachweise sein kann. Außerdem macht es Sinn, das Arbeitsmittel nach der Prüfung zu kennzeichnen um die Prüfung direkt nachweisen zu können, z.B. durch Aufbringen eines Prüfaufklebers.

Arbeitsmittel prüfen und die Prüfung dokumentieren

Übersicht über die wichtigsten Arbeitsmittel

Übersicht über die wichtigsten Arbeitsmittel, in in den Meisten Unternehmen vorkommen und entsprechend zu prüfen sind. Dies Liste ist nicht vollständig und muss auf die Gegebenheiten in ihrem Unternehmen angepasst werden bzw. ergänzt werden.

ArbeitsmittelPrüfung nach Rechtsvorschrift/ Umfang
FlüssigkeitsstrahlerBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)DGUV Regel 100-500  Erstprüfung, Wiederholungsprüfung, Vor der Erstinbetriebnahme oder nach Änderung/Instandsetzung, max. 1 Jahr
Leitern und TritteBetrSichV in Verbindung mit TRBS 1201 „Prüfung und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ Praxishilfe: DGUV Information 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“, 1 Jahr
Regale und RegalanlagenBetrSichV in Verbindung mit TRBS 1201 „Prüfung und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ Praxishilfe: DGUV-Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“, 1 Jahr
Elektrische Anlagen und BetriebsmittelBetrSichV in Verbindung mit TRBS 1201 „Prüfung und Kontrolle von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ DGUV Vorschrift 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ § 5 Prüfungen, 1 Jahr
Elektrische Anlagen und BetriebsmittelPraxishilfen: DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel“
– Organisation durch den Unternehmer DGUV Information 203-070 „Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel“
– Fachwissen für Prüfpersonen DGUV Information 203-072 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel“
– Fachwissen für Prüfpersonen DGUV Information 203-049 „Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel“
– 1 Jahr
Ladebrücke, fahrbahre RampenDGUV Regel 108-006 Erstprüfung, Wiederholungsprüfung, Vor der Erstinbetriebnahme oder nach Änderung/Instandsetzung, 1 Jahr
Kraftbetätigte Türen und ToreASR A 1.7    Erstprüfung Wiederholungsprüfung, Vor der Erstinbetriebnahme oder nach Änderung/Instandsetzung, 1 Jahr
KraneDGUV Vorschrift 52 Erstprüfung (§ 25) Wiederholungsprüfung (§ 26) Vor der Erstinbetriebnahme oder nach wesentlichen Änderungen, 1 Jahr (und nach Bedarf)
Winden, Hub- und ZuggeräteDGUV Vorschrift 54 Erstprüfung (§ 23)Wiederholungsprüfung (§ 23)Vor der Erstinbetriebnahme oder nach Änderung/Instandsetzung, 1 Jahr 
Lastaufnahmemittel im HebezeugbetriebBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) DGUV Regel 100-500 Erstprüfung Wiederholungsprüfung. Vor der Erstinbetriebnahme, max. 1 Jahr (Gefährdungsbeurteilung, ggf. Prüffrist anpassen)
FahrzeugeDGUV Vorschrift 70 Wiederholungsprüfung (§ 57), 1 Jahr
FlurförderfahrzeugeDGUV Vorschrift 68 Wiederholungsprüfung (§ 37), 1 Jahr
Hebebühnen/ BeschickungseinrichtungenBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) DGUV Regel 100-500  Erstprüfung, Wiederholungsprüfung Vor der Erstinbetriebnahme oder nach Änderung/Instandsetzung, max. 1 Jahr

Prüffristen: Bei dieser Zusammenstellung handelt es sich um einen Auszug notwendiger Prüfungen. Weitere Regelungen können u. a. den angegebenen Quellen entnommen werden. Fristen sind den Betriebsbedingungen mit Zuhilfenahme von Gefährdungsbeurteilungen und den gesetzlichen sowie berufsgenossenschaftlichen Vorgaben anzupassen.

bundesweit vertrauen über 8500 Kunden unserer Beratung im Arbeits- und Gesundheitsschutz