Modelle der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung
Optimale Betreuungsmodelle im Arbeits- und Gesundheitsschutz für Ihr Unternehmen
Es gibt verschiedene Modelle die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung sicherzustellen
Im Rahmen der Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 unterstützen wir Sie als Ihre beratenden Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Die Aufgaben und die Wahrnehmung dieser Betreuung sind im Arbeitssicherheitsgesetz gesetzlich geregelt. Diese Anforderungen werden in der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) konkretisiert.
Art und Umfang der möglichen Betreuung bzw. Betreuungsmodelle sind von der Betriebsgröße (Anzahl der Beschäftigten) abhängig. Für Kleinbetriebe bietet die DGUV Vorschrift 2 mehrere Betreuungsmodelle, aus denen Sie auswählen können. Zu jedem Modell der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung haben wir eine passende Dienstleitung für sie im Angebot.
Bevor wir nachfolgend die einzelnen Betreuungsmodelle nochmals genauer beleuchten, beschreiben wir kurz die wichtigsten beiden Grundbegriffe in der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung gem. DGUV Vorschrift 2.
Grundbetreuung
Eine wesentliche Aufgabe bei der Grundbetreuung besteht für uns als Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte darin, Sie als Arbeitgeber bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen bzw. zu beraten. Aus der Gefährdungsbeurteilung sind dann mögliche Maßnahmen abzuleiten um das bestehende Risiko zu mindern oder gar zu eliminieren. Hier wird in der Regel nach dem TOP Prinzip vorgegangen.
- T= Technische Maßnahmen –> Das ist die wichtigste der drei Möglichkeiten und ist jeder der nachfolgenden Maßnahmen vorzuziehen. Hier wird versucht mit technischen Lösungen das Gefahrenpotential zu reduzieren. Erst wenn diese nicht möglich sind, sollen die weiteren Möglichkeiten überprüft werden.
- O= Organisatorische Maßnahmen –> Hier werden organisatorische Dinge festgelegt wie z.B. reduzierte Aufenthaltsdauer in Bereichen, Unterweisungen, Verhaltensregeln, Gestaltung der Arbeitsplätze
- P= Personenbezogene Maßnahmen –> Bereitstellen von persönlicher Schutzausrüstung wie z.B. Schutzschuhe, Schutzbrille, Gehörschutz, Schutz gegen Absturz usw.
Nach der Definition und der Umsetzung der Schutzmaßnahmen ist des weiteren die Wirksamkeit zu kontrollieren. Sollten die Maßnahmen nicht im geplanten Umfang wirken, ist hier ggf. nachzusteuern, um die Gefahr so weit als möglich zu reduzieren. Die Gefährdungsbeurteilung muss an sich ändernde Gegebenheiten angepasst werden. Dazu schreibt die Vorschrift vor, die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung in regelmäßigen Intervallen oder bei maßgeblichen Änderungen der Arbeitsverhältnisse zu wiederholen.
Wie oft eine Gefährdungsbeurteilung anfällt, ergibt sich aus der Einstufung des Betriebs in die Betreuungsgruppe. Der zuständige Unfallversicherungsträger orientiert sich dabei am Gefahrenpotenzial, der Branchenstruktur sowie der Größe und Struktur der Betriebsarten. Je nachdem zu welcher Betreuungsgruppe Ihr Unternehmen gehört, müssen die Aufgaben der Grundbetreuung und vor allem hier die Gefährdungsbeurteilung, spätestens nach folgendem Zeitraum wiederholt werden:
- Gruppe I nach höchstens einem Jahr
- Gruppe II nach höchstens drei Jahren
- Gruppe III nach höchstens fünf Jahren
Betriebsspezifische Betreuung
Die betriebsspezifische Betreuung (Anhang 4 der DGUV V2) berücksichtigt die Besonderheiten verschiedener Gefahren und Anlässe in Unternehmen. Die zu erbringenden Leistungen ergänzen die Grundbetreuung. Beide Betreuungen (Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung gehören grundsätzlich zusammen und bilden in der Summe die Regelbetreuung.
Gegenstand des betriebsspezifischen Teils der Betreuung sind die Aspekte, die sich aus den Tätigkeiten und der Gefährdungssituation des Betriebes ergeben. Der Inhalt und der zeitliche Umfang sollte in einem Leistungskatalog zusammenstellt werden. Hierbei unterstützen wir Sie in unserer Betreuung.
Der Leistungskatalog der betriebsspezifischen Betreuung sieht vor allem folgende Inhalte vor:
- Regelmäßige vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung
- Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und der Organisation
- Externe Entwicklungen mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation
- Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen