Nur keine Panik! Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung

Besuch von Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaftt gehabt?

Sie hatten einen Besuch der Berufgenossenschaft oder vom Amt für Arbeitsschutz und wissen jetzt nicht, was und wie Sie das umsetzen sollen? Wir helfen Ihnen!

Vorbereitung und Unterstützung bei Besuchen von Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaft

Wenn sich eine Aufsichtsbehörde bei Ihnen angemeldet hat oder sogar überraschend bei Ihnen vor der Tür steht, ist im Nachgang eine Liste von Maßnahmen abzuarbeiten. Dieses Schreiben der Aufsichtsbehörde nennt sich Besichtigungsbefund oder Revisionsbericht. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung aller erforderlicher Maßnahmen und beraten Sie bei der weiteren Vorgehensweise.
Wir helfen Ihnen dabei, Behörden zufrieden zu stellen.

"Was Sie bei und nach einem Besuch einer Arbeitsschutzbehörde tun müssen"

Warum "ausgerechnet" Ihr Unternehmen davon betroffen ist und wie Sie sich auf einen Besuch kurzfristig vorbereiten können.

Der Begriff Betriebsbesichtigung ist ein  Begriff aus dem Arbeitsschutzkontrollgesetz, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat.

Ablauf einer Betriebsbesichtigung

Der Ablauf einer Betriebsbesichtigung ist festgelegt und an diese Vorgehensweise versuchen sich die Aufsichtspersonen vor Ort auch zu halten (siehe Leitlinien für das Aufsichtspersonal).  Um sich im Rahmen einer Betriebsbesichtigung einen Überblick über die reale betriebliche Situation vor Ort zu verschaffen wird der Betrieb bzw. Unternehmer, stichprobenartig befragt und der Betrieb in Regel auch begangen, dabei  werden die verschiedenen Bereiche des Unternehmens vor Ort angeschaut. Diese Besichtigungen finden sowohl angekündigt als auch unangekündigt statt.

Was überprüfen die Aufsichtsbehörden?

Vor Ort überprüft die Aufsichtsperson vorrangig das Vorhandensein wirksamer betrieblicher Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie zur Sicherstellung der Ersten Hilfe. Ein zentraler Punkte bei der Überprüfung ist, eine vorhandene und funktionierende Arbeitsschutzorganisation. Dabei dienen die Leitlinien der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) als eine zentrale Grundlage  bei der Planung und Durchführung solcher Besuche. Einen ersten Eindruck über mögliche Fragen und Maßnahmen, die in Ihrem Betrieb ungesetzt sein müssen, finden sie im GDA Orga Check.

Die Umsetzung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation wird, wie schon beschrieben, durch die Aufsichtsbehörden überprüft. Sie sind befugt, jederzeit und unangemeldet ein Unternehmen zu besuchen und Kontrollen durchzuführen.

Die Aufsichtsbehörden überwachen und kontrollieren vor allem:

  • den technischen Arbeitsschutz (z. B. Produkt-, Geräte- und Anlagensicherheit und deren regelmäßige Prüfung)
  • den sozialen Arbeitsschutz (z. B. Arbeitszeit, Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz)
  • die Umsetzung arbeitshygienischer und arbeitsmedizinischer Auflagen einschließlich Stress /psychische Fehlbelastungen.

Sind die gesetzlichen Mindestanforderungen im Unternehmen nicht oder nur teilweise erfüllt, erhält das Unternehmen ein Protokoll/ Besichtigungsbefund/ Revisionsbericht mit einer Fristsetzung für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.

Die Auswahl der Betriebe, die überprüft werden, erfolgt risikoorientiert. Das hat zur Folge, dass manche Unternehmen öfter, andere nur in größeren Zeitabständen aufgesucht werden. Es kann aber auch ein konkretes Ereignis, z.B. ein Arbeitsunfall, Anlass für einen Besuch durch die Aufsichtsbehörden sein.

Keine Panik: Professionelle Unterstützung bei Arbeitsschutzkontrollen

Effektive Vorbereitung auf den Besuch der Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaft

Umsetzung von Revisionsberichten: Ein Leitfaden
Stehen Sie vor der Herausforderung, auf einen Besuch der Aufsichtsbehörden oder der Berufsgenossenschaft zu reagieren? Kein Grund zur Sorge – wir stehen Ihnen zur Seite. Ein Revisionsbericht oder die Ankündigung einer Arbeitsschutzüberprüfung kann zunächst einschüchternd wirken. Doch mit unserer fachkundigen Unterstützung navigieren Sie sicher durch den Prozess der erforderlichen Maßnahmen.

Nach dem Besuch der Aufsichtsbehörden ist oft eine klare Liste von Maßnahmen gefordert, die umgesetzt werden müssen. Egal ob es sich um einen geplanten oder unerwarteten Besuch handelt, die Einhaltung der im Revisionsbericht festgehaltenen Anforderungen ist essentiell. Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung bei der Umsetzung dieser Maßnahmen und beraten Sie zu den nächsten Schritten.

Die Besichtigung durch die Aufsichtsbehörden oder die Berufsgenossenschaft ist ein integraler Bestandteil der Arbeitsschutzkontrollen, die seit dem Inkrafttreten des Arbeitsschutzkontrollgesetzes am 1. Januar 2021 noch genauer definiert sind. Unser Ziel ist es, Sie optimal auf solche Besuche vorzubereiten und bei der Implementierung einer wirksamen Arbeitsschutzorganisation zu unterstützen.

Die Auswahl der Betriebe für eine Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden erfolgt risikoorientiert. Unser Expertenteam hilft Ihnen, die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen zu verstehen und umzusetzen, um nicht nur den aktuellen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, sondern auch, um ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld für Ihre Mitarbeiter zu schaffen.

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