"Wie Sie die Erste Hilfe in ihrem Unternehmen organisieren"
Eine funktionierende Erste Hilfe Organisation kann Leben retten!
Wir zeigen Ihnen, was Sie tun müssen und beraten sie bei der Umsetzung
Jedes Unternehmen hat eine ausreichende Anzahl von Ersthelfern zu benennen und auszubilden.
Betrieblicher Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist (Erste Hilfe Ausbildung für Pkw ist nicht ausreichend). Der Ersthelfer ist zu ernennen und allen Mitarbeitern bekannt zu machen.
Die Anzahl an erforderlichen Ersthelfer richtet sich nach der Anzahl an Mitarbeitern, ist aber je nach Gefahren am Arbeitsplatz ggf. zu erhöhen. Als Richtwert deinen folgende Werte für die Anzahlt von Ersthelfern.
Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten
- 1 Erst Helfer
Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
- In Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5%
- in sonstigen Betrieben 10%
der anwesenden Versicherten
Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Doppelstunden). Um Ersthelfer zu bleiben, ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (9 Doppelstunden) erforderlich.
Die Lehrgänge zum betrieblichen Ersthelfer und das Erste- Hilfe Training können nur durch speziell dazu ermächtigte Stellen durchgeführt wurden. Die hierbei entstehenden Kosten für die Ausbildung werden von den Berufsgenossenschaften getragen und können durch das Ausbildungsinstitut direkt mit der zuständigen BG abgerechnet werden (BG Mitgliedsnummer erforderlich!).
Neben den Ersthelfern in Ihrem Unternehmen muss natürlich auch der Ablauf bzw. das Vorgehen bei einem Unfall in Ihrem Unternehmen klar verständlich dargestellt und der Inhalt an alle Mitarbeiter weitergegeben worden sein.
Für den Ablauf erstellen Sie einen Alarmplan mit allen erforderlichen Angaben. Diese Angaben sollten auf den einzelnen Bereich zugeschnitten sein. So ändern sich ggf. die zuständigen Ersthelfer oder die Standorte der Verbandkästen. Der Alarmplan sollte u.A. folgendes enthalten:
- Notrufnummer Rettungsstelle (Wichtig! Vermerken Sie, ob eine Vorwahl erforderlich ist oder nicht)
- Rufnummer und Adresse des nächsten Durchgangsarztes (eine Liste finden sie hier)
- 5 W- Fragen
- Wer sind die Ersthelfer in ihrem Unternehmen
- Wo sind die Verbandkästen
Gesetzliche Grundlagen
Die Bestellung und Organisation im Arbeitsschutz ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese drei Quellen bestimmen den Rahmen für „Erste-Hilfe-Organisation“.
In 3 Schritten zur rechtssicheren Betreuung
Von der Anfrage bis zur laufenden Betreuung – einfach, strukturiert und zuverlässig.
Angebot anfordern →Häufige Fragen: Erste-Hilfe-Organisation
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir beraten Sie kostenlos.
Was bedeutet „Erste-Hilfe-Organisation“ konkret für meinen Betrieb?
Erste-Hilfe-Organisation betrifft Ihre Organisation dort, wo gesetzliche Pflichten und praktischer Alltag zusammentreffen. Wir starten mit Ihrer Ist-Situation in Arbeitssicherheit, klären betroffene Arbeitsplätze, Prozesse und Nachweispflichten und leiten daraus Maßnahmen ab, die im Betrieb umsetzbar sind. Erste Hilfe Organisation ist in jedem Unternehmen erforderlichWir zeigen Ihnen wie sie eine Erste Hilfe Organisation einführen. So entsteht kein Papiertiger, sondern ein nachvollziehbarer Plan mit Verantwortlichkeiten, Terminen und Dokumentation.
Welche gesetzlichen Anforderungen sind bei „Erste-Hilfe-Organisation“ besonders relevant?
Je nach Thema greifen ArbSchG, ASiG, DGUV-Vorschriften oder spezielle Verordnungen – oft mehrere parallel. Entscheidend ist, welche Pflichten für Ihre Branche, Beschäftigtenzahl und Arbeitsplätze gelten. Wir ordnen das für Sie ein, benennen die relevanten Paragraphen in verständlicher Sprache und zeigen, welche Nachweise Behörden, Berufsgenossenschaft oder Auditoren typischerweise erwarten.
Kann das Ingenieurbüro Diemer „Erste-Hilfe-Organisation“ extern übernehmen?
Ja. Viele Kunden beauftragen uns als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und arbeitsmedizinische Betreuung, ohne eigene Vollzeitstellen aufzubauen. Sie erhalten feste Ansprechpartner, dokumentierte Leistungen und Vor-Ort-Termine nach Bedarf – bundesweit. Der rechtliche Verantwortungsträger bleibt der Arbeitgeber; wir unterstützen Sie strukturiert bei der Erfüllung.
Wie läuft die Zusammenarbeit bei „Erste-Hilfe-Organisation“ ab?
Nach Ihrer Anfrage klären wir Umfang, Standorte und Dringlichkeit in einem kurzen Gespräch. Sie erhalten ein transparentes Angebot mit Betreuungszeiten bzw. Projektbausteinen. Nach Beauftragung starten wir mit Kick-off vor Ort oder digital, legen Prioritäten fest und arbeiten die vereinbarten Schritte im Dreiklang Anfrage, Konzept und laufende Betreuung ab.
Was kostet „Erste-Hilfe-Organisation“ und wie schnell kann es starten?
Die Kosten hängen von Einsatzzeit, Komplexität und Anzahl der Standorte ab – Pauschalen oder Stundenmodelle sind möglich. Nach Angebotsfreigabe kann die Umsetzung in der Regel kurzfristig beginnen; kritische Fristen (Prüfungen, Behördentermine) planen wir vorrangig ein. Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an – wir rechnen den Bedarf konkret für Ihren Betrieb durch.
Erste-Hilfe-Organisation?
Wir beraten Sie persönlich und erstellen ein passendes Angebot – rechtssicher und bundesweit.