Erste Hilfe Organisation ist in jedem Unternehmen erforderlich

"Wie Sie die Erste Hilfe in ihrem Unternehmen organisieren"

Wir zeigen Ihnen wie sie eine Erste Hilfe Organisation einführen.
Orangefarbener Erste-Hilfe-Koffer an einem Regal in einem Lager, daneben ein Erste-Hilfe-Aushang an der Wand

Eine funktionierende Erste Hilfe Organisation kann Leben retten!

Man hofft zwar immer, dass man nie in die Lage kommt, einen Notruf abzusetzen, aber man muss auf diesen Fall vorbereitet sein. Hier geht es zum Teil um Minuten, die entscheidend sein können. Damit dies auch im Ernstfall funktioniert, müssen einige Dinge im Unternehmen organisiert sein. Wir zeigen Ihnen welche!
Erste Hilfe im Unternehmen zu organisieren ist nicht schwer

Wir zeigen Ihnen, was Sie tun müssen und beraten sie bei der Umsetzung

Jedes Unternehmen hat eine ausreichende Anzahl von Ersthelfern zu benennen und auszubilden.

Betrieblicher Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist (Erste Hilfe Ausbildung für Pkw ist nicht ausreichend). Der Ersthelfer ist zu ernennen und allen Mitarbeitern bekannt zu machen.

Die Anzahl an erforderlichen Ersthelfer richtet sich nach der Anzahl an Mitarbeitern, ist aber je nach Gefahren am Arbeitsplatz ggf. zu erhöhen. Als Richtwert deinen folgende Werte für die Anzahlt von Ersthelfern.

Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten

  • 1 Erst Helfer

Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten

  • In Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5%
  • in sonstigen Betrieben 10%

der anwesenden Versicherten

Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Doppelstunden). Um Ersthelfer zu bleiben, ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (9 Doppelstunden) erforderlich.

Die Lehrgänge zum betrieblichen Ersthelfer und das Erste- Hilfe Training können nur durch speziell dazu ermächtigte Stellen durchgeführt wurden. Die hierbei entstehenden Kosten für die Ausbildung werden von den Berufsgenossenschaften getragen und können durch das Ausbildungsinstitut direkt mit der zuständigen BG abgerechnet werden (BG Mitgliedsnummer erforderlich!).

Neben den Ersthelfern in Ihrem Unternehmen muss natürlich auch der Ablauf bzw. das Vorgehen bei einem Unfall in Ihrem Unternehmen klar verständlich dargestellt und der Inhalt an alle Mitarbeiter weitergegeben worden sein. 

Für den Ablauf erstellen Sie einen Alarmplan mit allen erforderlichen Angaben. Diese Angaben sollten auf den einzelnen Bereich zugeschnitten sein. So ändern sich ggf. die zuständigen Ersthelfer oder die Standorte der Verbandkästen. Der Alarmplan sollte u.A. folgendes enthalten:

  • Notrufnummer Rettungsstelle (Wichtig! Vermerken Sie, ob eine Vorwahl erforderlich ist oder nicht)
  •  Rufnummer und Adresse des nächsten Durchgangsarztes (eine Liste finden sie hier)
  •  5 W- Fragen
  •  Wer sind die Ersthelfer in ihrem Unternehmen
  •  Wo sind die Verbandkästen
Des weiteren ist eine regelmäßige Unterweisung aller Mitarbeiter über das Verhalten bei Unfällen oder im Alarmfall zwingend erforderlich und bildet die Grundlage für eine funktionierende Erste Hilfe in ihrem Unternehmen. 

Gesetzliche Grundlagen

Die Bestellung und Organisation im Arbeitsschutz ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese drei Quellen bestimmen den Rahmen für „Erste-Hilfe-Organisation“.

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
§ 5 verpflichtet Arbeitgeber, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. § 6 beschreibt ihre Aufgaben: Beratung bei Arbeitsschutz, Unfallverhütung und menschengerechter Arbeitsgestaltung.
DGUV Vorschrift 2
Sie legt fest, wie die sicherheitstechnische Betreuung organisiert wird – inklusive Einsatzzeiten nach Betriebsart und Beschäftigtenzahl. Grundlage für Regelbetreuung und Unternehmermodell.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Der Arbeitgeber bleibt verantwortlich für Sicherheit und Gesundheit. Die Sifa unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) und bei wirksamen Schutzmaßnahmen – die Pflicht bleibt beim Unternehmen.
So einfach geht’s

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