Ingenieurbüro Diemer Ihr Partner im Brandschutz

Mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Beratung als Brandschutzbeauftragte

Vorbeugender Brandschutz zum Schutz vor Sachschäden und Personenschäden

Beratung durch den Brandschutzbeauftragten

Zu den Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten gehört es vor allem, den Unternehmer in allen Fragen des Brandschutzes zu beraten. Darüber hinaus wirkt ein Brandschutzbeauftragter z.B. auch bei den Gefährdungsbeurteilungen mit, erstellt brandschutzrelevante Inhalte von Betriebsanweisungen oder erstellt die Brandschutzordnungen. Er führt die praktischen Löschübungen durch und unterweist die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bedienung von Löscheinrichtungen und im Verhalten bei einem Brandfall.
Schäden durch Brand vermeiden

Warum ein Brandschutzbeauftragter sinnvoll sein kann

Meist ist gesetzlich kaum ein Unternehmen dazu verpflichtet, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Aus diesem Grund besteht bei den Unternehmen die Unsicherheit, ob ein Brandschutzbeauftragter erforderlich ist oder nicht. 

Des weiteren besteht auch oft die Unklarheit beim Unterschied zwischen Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragten. 

  • Brandschutzhelfer

sind Mitarbeiter eines Unternehmens und hier für die Erstmaßnahmen im Brandfall, wie z.B. die Brandmeldung, die Alarmierung und die Bekämpfung von Entstehungsbränden, zuständig. In der Regel sollten 5% der Belegschaft zum Brandschutzhelfer ausgebildet und bestellt werden.

  • Brandschutzbeauftragte

muss eine nachgewiesene Fachkunde besitzen und berät den Unternehmer in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes.

In einigen Bundesländern kann auf Grund des geltenden Baurechts, eine Verpflichtung zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten abgeleitet werden. Jedoch kann es notwendig werden einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, wenn z.B. das Gebäude sehr unübersichtlich gebaut ist, eine erhöhte Brandgefahr besteht (z.B. durch die eingesetzten Gefahrstoffe oder bestimmte Arbeitsprozesse) oder sich in Gebäudeteilen wie zum Beispiel in Krankenhäusern, Hotels eine große Anzahl ortsfremder Personen aufhält.

Außerdem kann die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten auch von der Gebäudeversicherung gefordert werden. 

Auch gem. der Industriebaurichtlinie 5.14.3 ist in Industriebauten mit einer Summe der Grundflächen der Geschosse
aller Brandabschnitte bzw. aller Brandbekämpfungsabschnittsflächen von insgesamt mehr als 5.000 m² oder auch größere Verkaufsstätten mit mehr als 2000 m² Verkaufsfläche gemäß der Verkaufsstättenverordnungeinen ein Brandschutzbeauftragter zu bestellen.

Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen und Ausbildung von Brandschutzhelfern

Dienstleistung und Ausbildung im Brandschutz

Flucht- und Rettungswegpläne

Ein Flucht- und Rettungswegplan, hilft bei der Orientierung und Information von Personen in Ihrem Unternehmen. Wir erstellen für Sie die erforderlichen Pläne und beraten Sie bei der Verwendung und Umsetzung weiterer erforderlicher Maßnahmen.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

In Ihrem Unternehmen müssen min. 5% der Belegschaft zum Brandschutzhelfer ausgebildet sein. In Theorie und Praxis. Wir bilden ihre Mitarbeiter in beiden Bereichen. Online oder auch vor Ort in ihrem Unternehmen mit unserem mobilen Brandschutztrainer!

bundesweit vertrauen über 8500 Kunden unserer Beratung im Arbeits- und Gesundheitsschutz